Informationen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende

Praktischer Leistungswettbewerb – PLW

Im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks messen jedes Jahr junge Handwerkerinnen und Handwerker ihr fachliches Können.

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass die Junghandwerker ihre Gesellen-/Abschlussprüfung mit gutem Erfolg (81 Punkte) abgelegt haben, sofern nicht praktische und theoretische Prüfungsbereiche getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall muss das Ergebnis mindestens „gut" (81 Punkte) im praktischen und „befriedigend" (67 Punkte) im theoretischen Prüfungsbereich sein. Zum Zeitpunkt der Prüfung dürfen die Junghandwerker/-innen nicht älter als 27 Jahre sein, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Jahr für Jahr ist eine rege Beteiligung der Junghandwerker/-innen an freiwilligen Wettbewerben festzustellen. Während der Wettbewerbe ist in der Regel eine praktische Arbeitsprobe anzufertigen, wobei die Gesamtanforderungen an die Teilnehmer höher liegen als bei den Gesellenprüfungen.

Die jeweils ermittelten Erstplatzierten sind Landessieger und berechtigt, an dem im November in verschiedenen deutschen Städten stattfindenden Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Bundesebene teilzunehmen.

Die saarländischen Teilnehmer am Wettbewerb haben in den vergangenen Jahren fast immer überdurchschnittlich gut abgeschnitten.
Auch dies ist ein Beweis für die Qualität der Ausbildung im saarländischen Handwerk.

Ausbildungsberatung


Ausbildungsberatung

Wer eine Ausbildung beginnt, hat in der Regel viele Fragen. Dasselbe gilt für Unternehmer, die in ihrem Betrieb Nachwuchskräfte ausbilden möchten.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausbildung - zu gesetzlichen und vertraglichen Fragen, zu Vergütungen und Urlaub, zu Prüfungen, Prüfungsvorbereitung und Förderungsmöglichkeiten.

Sie stehen noch vor der Ausbildung, fragen sich, welche Ausbildung die richtige ist oder wie Sie einen Ausbildungsplatz finden? Dann werfen Sie mal einen Blick in unsere Rubriken Schüler oder Umsteiger! Dort finden Sie ausführliche Informationen zu allen Fragen, die sich klassischerweise vor Beginn einer Ausbildung stellen.

Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle


Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle

Am Anfang jeder Ausbildung steht der Berufsausbildungsvertrag. Darin werden Ziel, inhaltliche und zeitliche Gliederung, Dauer und Ort der Ausbildung ebenso festgehalten wie Vereinbarungen zu Probezeit, Ausbildungsvergütung und Kündigung.

Wenn Sie Fragen zum Abschluss und zur konkreten Ausgestaltung des Berufsausbildungsvertrages haben, informieren wir Sie gerne, zum Beispiel zu den Themen:

  • Ausbildungsvergütungen und Urlaub
  • Richtlinien zur Kürzung der Ausbildungszeit
  • Führen der Berichtshefte
Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu allgemeinen Ausbildungsfragen, zum Beispiel:
  • Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
  • Fragen zum Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ausbildungsplatzförderung
Jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag muss der Ausbildende bei der zuständigen Kammer melden und die Eintragung in die Lehrlingsrolle beantragen. Für Ausbildungen in Handwerksberufen im Saarland ist unsere Handwerkskammer des Saarlandes der zuständige Ansprechpartner.

Silke Vermeulen

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-119
Fax 0681 5809222-119
s.vermeulen@hwk-saarland.de

Simone Kiefer

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-120
Fax 0681 5809222-120
s.kiefer@hwk-saarland.de

Johanna Müller

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-200
Fax 0681 5809222-200
j.mueller@hwk-saarland.de

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung


Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Da die Anforderungen an die Berufsausbildung einem ständigen Wandel der Technik unterliegen, wird die Ausbildung im Betrieb durch überbetriebliche Unterweisungen (ÜLU) in Einrichtungen des Handwerks ergänzt.

In den ÜLU-Maßnahmen bieten die sieben Bildungsstätten unserer Handwerkskammer und der Innungen/Verbände ein Spektrum von weit mehr als 160 Lehrgangsarten an und ergänzen damit die Ausbildung unserer Handwerksbetriebe.

Die wichtigsten Ziele der ÜLU sind:
  • Förderung der Qualität der handwerklichen Ausbildung
  • Unterstützung der praktischen Ausbildung im Betrieb
  • Gewährleistung eines einheitlichen hohen Ausbildungsniveaus und Heranbildung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Handwerk

Beate Schuster

Sachbearbeiterin/Frauenbeauftragte
Telefon 0681 5809-128
Fax 0681 5809222-128
b.schuster@hwk-saarland.de

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung auf YouTube

HWK-YouTube-Reporter Marius stellt die ÜLU unserer Handwerkskammer vor.
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Vorbereitungs- lehrgänge


Vorbereitungslehrgänge auf die Gesellen- und Abschlussprüfungen

„Gut geplant ist halb gewonnen". Diese allgemein bekannte Weisheit gilt auch für Prüfungen, etwa die Gesellen- und Abschlussprüfungen der verschiedenen Ausbildungsberufe:
Gut vorbereitet ist fast bestanden. Weil wir wollen, dass jeder Auszubildende seine Prüfung besteht, bieten wir zum Countdown vor der Prüfung spezielle Vorbereitungskurse an:

Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk


Anmeldung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk

Sommertermin 2024

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2024 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Sommerprüfungen 2024 zugelassen.
 
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
 
Anmeldeschluss ist der 09. Februar 2024.
 
Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-122 bei der Handwerkskammer angefordert werden.
 
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 09. Februar 2024 eingereicht werden.
 
 
Handwerkskammer des Saarlandes
Hohenzollernstr. 47-49
66117 Saarbrücken
 

Sabine Wolf

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-123
Fax 0681 5809222-123
s.wolf@hwk-saarland.de

Katrin Backes

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-122
Fax 0681 5809222-122
k.backes@hwk-saarland.de

Abschlussprüfung Teil II Kaufmann/-frau für Büromanagement

Hinweise für die Erstellung der Reporte über die Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe


Sofern Ihr Ausbildungsbetrieb als Prüfungsvariante die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe gewählt hat, ist für jede der beiden im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen ein höchstens dreiseitiger Report zu erstellen.
 
Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte:


-  Deckblatt für die Reporte - siehe Vorlage -
-  max. 3 Seiten Umfang ohne Deckblatt, DIN A4
-  Schriftgröße 11, Schriftart Arial
-  1,5-zeilig verfasst
-  linker und rechter Rand 2,5 cm
-  fortlaufende Seitennummerierung
-  Name des Prüflings auf jeder Seite
-  keine Anlagen
-  gliedern Sie in sinnvolle Abschnitte
 
Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Sofern vom Ausbildungsbetrieb die Report-Variante gewählt wurde, jedoch keine Reporte bis zum in der Prüfungseinladung vorgegebenen Termin eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit 0 Punkten = "ungenügend" bewertet.
 
 
Der Prüfungsteilnehmer soll im Fachgespräch über eine der beiden selbstständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er in der Lage ist,
 
a) berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
b) kunden- und serviceorientiert zu handeln,
c) betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie
d) Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
 
Hinweise für die Einreichung der Reporte:
 
Die Reporte sind in 4-facher Ausfertigung, je Wahlqualifikation, spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 bei unserer Handwerkskammer des Saarlandes einzureichen.
 
Versehen Sie bitte jede Ausfertigung mit dem Deckblatt (Oben links zusammengeheftete Einzelexemplare mit jeweils einem Deckblatt und Original Unterschriften). Schnellhefter oder Ordner sind nicht erlaubt.
 
 
Anforderungskriterien an eine betriebliche Fachaufgabe:
 
-  Bezug der Fachaufgabe zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes und der gewählten Wahlqualifikation.
-  Ein realer betrieblicher Geschäftsprozess wird abgebildet.
-  Die berufliche Handlungsfähigkeit wird unter Beweis gestellt.
 
Werden diese Mindestanforderungen in einem der Reporte nicht erfüllt, wird dieser Prüfungsbereich mit 0 Punkten = ungenügend bewertet.

 

Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung


Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung

Anfang 2020 hat der Gesetzgeber verbindliche Mindestsätze zur Ausbildungsvergütung festgelegt.

Lesen Sie hier, was für Ausbildungsverhältnisse ab Januar 2021 zu beachten ist:

Einstiegs- qualifizierung


Einstiegsqualifizierung (EQ): Starthilfe in die Berufsausbildung

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) bietet in vielen Berufen die Möglichkeit für junge Menschen im Zeitraum von sechs bis maximal zwölf Monaten einen Betrieb kennenzulernen. Zielgruppe der EQ sind Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, direkt in eine reguläre Ausbildung einzusteigen.

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AsA flex


AsA flex: Unterstützung in der Ausbildung

Auszubildende mit schlechten Noten in der Berufsschule, Schwierigkeiten mit den Ausbildungsinhalten im Betrieb oder allgemeinen Problemen im sozialen Umfeld können mit Unterstützung der Assistierten Ausbildung AsA flex ihre Ausbildung dennoch erfolgreich abschließen.

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