Einheitlicher Ansprechpartner für das Saarland


Einheitlicher Ansprechpartner für das Saarland EA-Saar

Sie wollen sich als Dienstleister - egal ob als Unternehmer, Handwerker oder Freiberufler - selbstständig machen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder Sie brauchen als Dienstleistungserbringer eine behördliche Genehmigung? Dann können Sie all dies über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) abwickeln. Sie können bequem von zu Hause oder vom Büro aus Informationen einholen und die notwendigen Verwaltungsverfahren durchführen. Statt wie bisher eine Vielzahl von Fachbehörden und Institutionen aufzusuchen, müssen Sie nur noch einen Schritt tun: Kontakt zum EA-Saar aufnehmen!

Gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie für mein Unternehmen?


Gilt die EU-Dienstleistungsrichtlinie für mein Unternehmen?

Im Dezember 2006 wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) mit dem Ziel verabschiedet, die existierenden bürokratischen Hindernisse im Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beseitigen, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedstaaten zu vereinfachen (Niederlassungsfreiheit) und somit die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Europa zu fördern. Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Dienstleistungserbringern aus dem In- und Ausland bilden nach der EU-DLR die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“. Dienstleister können sich über sie problemlos aus der Ferne und elektronisch über die Zulassungsregelungen in den EU-Mitgliedstaaten informieren, ihre Genehmigungen beantragen und möglichst schnell erhalten.

Dienstleistungen im Rahmen der EU-DLR
Nach der EU-DLR ausgenommene Dienstleistungen
Nach der EU-DLR ausgenommene Rechtsgebiete

Bereitstellung von Informationen


Bereitstellung von Informationen

Entsprechend Artikel 7 der EU-DLR erhalten Sie hier grundlegende Informationen für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit und auch Informationen für inländische Dienstleistungsempfänger über die Rechtslage im Ausland nach Artikel 21 Abs. 1 der EU-DLR. So können Sie sich selbst ein Bild machen über die wesentlichen Formalitäten für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit, die zuständigen Behörden oder auch den Verbraucherschutz.
 
Klicken Sie einfach rein!

Register, Rollen und Verzeichnisse

Bei der Vorbereitung Ihres Vorhabens können Recherchen in öffentlichen Registern und Datenbanken notwendig sein. Die notwendigen Adressen finden Sie hier

Verbände und Organisationen

Bei der Planung und Durchführung Ihrer Dienstleistung stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner von Organisationen und Verbänden im Saarland, die Ihnen praktische Unterstützung liefern, zur Seite.

Rechtsbehelfe

Wenn nicht alles läuft wie geplant, können Sie Ihre Rechte gegenüber anderen oder gegenüber der staatlichen Verwaltung verfolgen und durchsetzen bzw. sich gegen eine ungerechtfertigte rechtliche Inanspruchnahme verteidigen.

Informationen für Dienstleistungsempfänger

Verbraucherbezogene Informationen zum Inland und zur Europäischen Union können Sie hier erhalten.

Unterstützung bei Verwaltungsverfahren und Formalitäten


Unterstützung bei Verwaltungsverfahren und Formalitäten

Es existieren zahlreiche Melde- und Genehmigungsverfahren, die jeder Gründer - abhängig von der Art seines Verfahrens - durchlaufen muss. Wir, der EA-Saar, helfen Ihnen als Dienstleistungserbringer entsprechend der EU-DLR bei den nachfolgenden Verfahren:
 
  • Allgemeine Meldeverfahren rund um die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
  • Erlaubnisverfahren der genehmigungspflichtigen Gewerbe
  • Berufsständische Verfahren, Verfahren zur Eintragung in Berufsrollen
  • Personenbezogene Verfahren (bspw. Eintragung in ein Register wie z.B. das Versicherungsvermittlerregister)
  • Verfahren zur Einholung einer Auskunft (z.B. Beantragung eines Handelsregisterauszuges)

Wege der Antragstellug


Wege der Antragstellung

Für die Antragstellung stehen Ihnen mehrere Antragsverfahren zur Verfügung: Sie können Ihren Antrag über den EA-Saar einreichen. Dies kann in Papierform oder elektronisch geschehen. Für die elektronische Übertragung müssen Sie nach Ausfüllen des Formulars dieses qualifiziert elektronisch signieren und es mit allen erforderlichen Unterlagen über die Virtuelle Poststelle (VPS) an den EA-Saar senden. Dieser leitet Ihre Unterlagen dann an die zuständige Behörde weiter und gibt das Ergebnis der Beurteilung an Sie zurück. Auf Wunsch kann die Rückmeldung an Sie auch direkt von der zuständigen Behörde erfolgen.

 
Hier können Sie Ihre Anträge und Formulare online verwalten und elektronisch bei den zuständigen Stellen einreichen oder den Einheitlichen Ansprechpartner damit beauftragen.
Bürgerdienste-Saar

Was ist der Einheitliche Ansprechpartner


Was ist der „Einheitliche Ansprechpartner“?

Unter dem Motto „Service aus einer Hand“ stehen Existenzgründern und Unternehmern aus Deutschland sowie den europäischen Mitgliedsländern umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dienstleistungsangebote beim Einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Er bietet für Sie im Saarland folgenden Service: 

Bereitstellung von Informationen:

Dienstleistungserbringer und -empfänger werden schnell und unkompliziert über Verfahren und Formalitäten in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung bis hin zur Beendigung einer Dienstleistungstätigkeit, die zuständigen Behörden, den Zugang zu Registern, die möglichen Rechtsbehelfe und die unterstützenden Verbände informiert.

Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten:

Über den EA-Saar werden Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bei den zuständigen Behörden abgewickelt, wenn der Dienstleistungserbringer das als Antragsteller wünscht. Diese beiden Funktionen können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfasst werden und einen Bezug zum Saarland haben.

Europäische Verwaltungszusammenarbeit:

Der EA-Saar hat zusätzlich die Funktion des Internal Market Information System (IMI), zu Deutsch: „Binnenmarktinformationssystem“, Art. 28 EU-DLR, und der Unterrichtung im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus, Art. 32 EU-DLR. Bei IMI handelt es sich um eine elektronische Informations- und Kommunikationsplattform, mit der sich die zuständigen Behörden in den 27 Mitgliedstaaten und den 3 EFTA-Ländern im Rahmen der europaweiten Verwaltungszusammenarbeit unterstützen, indem sie auf der Basis einer Datenbank mit vorübersetzten Fragen grenzüberschreitende Anfragen beantworten. Die zuständigen Behörden erreichen den EA-Saar in seiner IMI-Funktion unter imi@saarland.ihk.de bzw. imi@hwk-saarland.de. Im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus muss der EA-Saar andere Mitgliedstaaten und die Kommission über Dienstleistungstätigkeiten in Kenntnis setzen, die einen schweren Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen könnten.

Wer ist der EA-Saar?


Wer ist der EA-Saar?

Der EA-Saar basiert auf der EU-DLR, die im Saarland durch das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland umgesetzt wurde. Die EA-Aufgaben wurden der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, der Handwerkskammer des Saarlandes, der Ingenieurkammer des Saarlandes, der Architektenkammer des Saarlandes, der Steuerberaterkammer Saarland, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sowie der Tierärztekammer des Saarlandes übertragen. Diese Träger handeln durch ihre gemeinsame Geschäftsstelle mit den Standorten IHK Saarland und HWK Saarland.

Die Geschäftsstelle steht Ihnen für eine persönliche, telefonische oder auch schriftliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Wie und wo können Sie die Gemeinsame Geschäftsstelle EA-Saar erreichen?


Wie und Wo können Sie die Gemeinsame Geschäftsstelle EA-Saar erreichen?

Standort HWK des Saarlandes

Hausanschrift: Hohenzollernstr. 47-49, 66117 Saarbrücken
Postanschrift: Postfach 101331, 66013 Saarbrücken
Telefon: +49 (0)681 / 58 09-1 05
Fax: +49 (0)681 / 58 09-22 21 05
E-Mail: mail@ea-saar.saarland.de
Web: http://www.hwk-saarland.de

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:15 Uhr Freitag: 7:30 - 14:45 Uhr
 

Standort IHK Saarland

Hausanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken
Postanschrift: 66104 Saarbrücken
Telefon: +49 (0)681 / 95 20-60 0
Fax: +49 (0)681 / 95 20-69 0 oder +49 (0)681 / 95 20-96 01
E-Mail: mail@ea-saar.saarland.de
Web: www.saarland.ihk.de
 
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 16:00 Uhr
 
Freie Berufe werden vom Standort IHK Saarland betreut, soweit diese nicht einer anderen Kammer zuzuordnen sind.
 
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Tätigkeit der IHK, dem Handwerk oder den Freien Berufen zugeordnet wird, können Sie sich an uns wenden.

Gebühren und EA-Saar


Gebühren und EA-Saar

Der EA-Saar befasst sich individuell mit Ihrem Anliegen und kann viel von Ihrem eigenen Zeit- und Arbeitseinsatz im Zuge der Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Sie übernehmen. Er ist jederzeit für Sie ansprechbar und gibt Auskunft zum Stand des Verfahrens und zu Ihren Handlungsmöglichkeiten. Für diese Leistungen erhebt der Einheitliche Ansprechpartner vorerst keine Gebühr. Die Festsetzung und Erhebung der Verwaltungsgebühren der beteiligten Fachbehörden obliegt nicht dem EA-Saar, sondern wie bisher der jeweiligen Behörde.

Informationen für Dienstleistungsempfänger


Informationen für Dienstleistungsempfänger

Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. (www.vz-saar.de)


Die Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. bietet für saarländische Verbraucher Beratung in verschiedenen Bereichen an: Altersvorsorge, Energiesparen, Baufinanzierung, Ernährung, Finanzberatung zu Banken und Geldanlagen, Patientenberatung, Schulden- und Insolvenzberatung, Umweltschutz, Verbraucherrecht, Versicherungen.



 
Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de)

Der Bundesverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Auf seiner Homepage finden Sie aktuelle Informationen zu Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik und Verbraucherrecht.



 
Portal 21 (www.portal21.de)


Das Portal 21 bietet Ihnen als Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen wichtige Informationen sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch zum Verbraucherschutz in Europa.


 
Film der Europäischen Kommission zum Einheitlichen Ansprechpartner (EA-Film)


Film der Europäischen Kommission über Einheitliche Ansprechpartner in Europa (Dienstleistungsrichtlinie).

Wo gibt es noch Einheitliche Ansprechpartner?


Wo gibt es noch Einheitliche Ansprechpartner?

Der EA-Saar ist nur zuständig für den örtlichen Bereich des Saarlandes.

Einheitlicher Ansprechpartner im Bereich der Bundesrepublik Deutschland:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/einheitlicher-ansprechpartner.html

Einheitlicher Ansprechpartner für den Bereich der Europäischen Union:
ec.europa.eu/internal_market/eu-go

Feedback-Meldung