Organe und Ehrenamt

Gremien und Ehrenamt

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Ehrenamt - starkes Fundament des Handwerks

Die ehrenamtliche Tätigkeit von rund 2.500 Handwerkerinnen und Handwerkern in den Gremien der Handwerkskammer des Saarlands (HWK), Innungen und Verbände bildet die Grundlage der handwerklichen Selbstverwaltung im Saarland. Sie ist das Fundament der Handwerksorganisation und bestimmt die Richtlinien der Handwerkspolitik. Die Selbstverwaltung steht und fällt mit einem klaren Bekenntnis und dem Willen, die Initiative für die Handwerksgemeinschaft zu ergreifen. Die Ehrenamtsträger des Handwerks sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung der Kammer oder des Vorstandes, einer Innung oder Verbandes und gestalten zudem mit ihrem fachlichen Wissen die Zukunft ihrer Berufe und Branchen.

Vollversammlung


Die Vollversammlung - das Parlament des Handwerks

Zentrales und oberstes Gremium der Handwerkskammer des Saarlandes ist die Vollversammlung. Die 45 gewählten Mitglieder, von denen 30 selbstständige Handwerker oder Inhaber von Betrieben des handwerksähnlichen Gewerbes sowie 15 Gesellen bzw. Arbeitnehmervertreter sind, bestimmen maßgeblich die Grundsatzentscheidungen der Kammer und üben das Budgetrecht aus. Die Mitglieder der Vollversammlung wählen aus ihren Reihen den Präsidenten, die beiden Vizepräsidenten sowie den Vorstand. Die Mitglieder des Vorstandes sind ebenfalls Vollversammlungsmitglieder.

Vorstand - Verwaltungsorgan der Kammer

Der Vorstand ist neben der Vollversammlung und den Kammerausschüssen eines der drei Organe der Handwerkskammer. Dem Vorstand obliegt in Zusammenarbeit mit der Hauptgeschäftsführung die Verwaltung der Handwerkskammer.
Der Vorstand wird aus den Reihen der Vollversammlung gewählt. Ihm gehören bei der Handwerkskammer des Saarlandes neun Mitglieder an. Davon vertreten sechs Mitglieder die Arbeitgeber und drei Mitglieder die Arbeitnehmer im Handwerk.
Dem Vorstand steht der Präsident vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen jeweils einen Vizepräsidenten. Präsident und Vizepräsidenten werden von der Vollversammlung jeweils direkt gewählt.

Vorstand


Präsident

Bernd Wegner lächelt vor weißem Hintergrund
Bernd Wegner MdL

Schuhmachermeister
Kirchstraße 4
66292 Riegelsberg

Vizepräsident - Selbstständige

HWK-Vizepräsident Holger Kopp
Holger Kopp

Steinmetz- und Steinbildhauermeister
Am Stockwäldchen 14 a
66450 Bexbach

Vizepräsident - Arbeitnehmer

HWK-Vizepräsident Peter Becker
Peter Becker

Elektroinstallateur-
meister
Am Ziegelgarten 13
66271 Kleinblittersdorf

Vorstandsmitglied - Selbstständige

Vorstandsmitglied - Selbstständige
Martin Bitsch

Kraftfahrzeug-
mechanikermeister
Zum Bickenalb-Blick 4
66482 Zweibrücken

Vorstandsmitglied - Selbstständige

Martin Jakob
Martin Jakob

Schlossermeister
Siebertstraße 3
66571 Eppelborn-Wiesbach

Vorstandsmitglied - Selbstständige

Eric Scherer
Eric Scherer

Schornsteinfegermeister
Grünstraße 33
66265 Heusweiler

Vorstandsmitglied - Selbstständige

Helmut Zimmer
Helmut Zimmer

Dachdecker- und Zimmerermeister
Weimarer Straße 17
66606 St. Wendel

Vorstandsmitglied - Arbeitnehmer

Marc Steilen
Marc Steilen

Schornsteinfegermeister
Darmstädter Straße 7
66333 Völklingen

Vorstandsmitglied - Arbeitnehmer

Vorstandsmitglied - Arbeitnehmer
Ute Langenbahn

Hauswirtschafts-
meisterin
Feldstraße 38
66497 Contwig
Arbeitgebervertreter der Vollversammlung (30 Sitze)
 
  • Adam Werner. Kraftfahrzeugtechnikermeister
  • Besser Raphael, Bäckermeister
  • Bickelmann Rolf, Parkettlegermeister / Bodenleger
  • Bitsch Martin, Kraftfahrzeugtechnikermeister
  • Braeuning Peter, Dachdeckermeister
  • Burger Winfried, Installateur- und Heizungsbauermeister
  • Dincher Peter, Tischlermeister
  • Franke Melanie, Forum Junger Handwerksunternehmer
  • Haas Raphael, Tischlermeister/Einbau gern. Baufertigteile
  • Haßdenteufel Jörg, Zahntechnikermeister
  • Heib Oliver, Stuckateurmeister
  • Hodapp Karl-Friedrich, Tischlermeister
  • Huckert Gerd, Maler- und Lackierermeister
  • Jakob Martin, Metallbauermeister
  • Kleinbauer Hans-Jörg, Bäckermeister
  • Kopp Holger, Steinmetz- und Steinbildhauermeister
  • Lehnert-Schmeer Carmen, Frau & Handwerk
  • Linke Stefan, Raumausstattermeister
  • Scherer Eric, Schornsteinfegermeister
  • Schmidt Udo, Elektrotechnikermeister
  • Schneider Peter, Tischlermeister
  • Staß Günter, Kraftfahrzeugtechnikermeister
  • Thönnes Michael, Diplom-Ingenieur
  • Trapp Axel, Elektrotechnikermeister
  • Ulrich Mike, Friseurmeister
  • Weber Erik, Glasermeister
  • Wegner MdL Bernd, Schuhmachermeister
  • Weider Volker, Fleischermeister
  • Weishaupt Bernhard,Gebäudereinigermeister
  • Zimmer Helmut, Dachdeckermeister
 
Arbeitnehmervertreter der Vollversammlung (15 Sitze)
  • Baron Martin, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Becker Peter, Elektroinstallateurmeister
  • Brocker Joachim, Kraftfahrzeugtechniker
  • Follmann Peter, Tischlermeister
  • Langenbahn Ute, Hauswirtschafterin
  • Mayer Oliver Thorsten, Augenoptikermeister
  • Müller Jürgen, Kraftfahrzeugtechniker
  • Porn Andreas, Bäcker
  • Schmidt Thorsten, Handwerkssekretär DGB West
  • Schultheis Ralph, Maler und Lackierer
  • Tatar Behcet, Schweißer
  • Wilhelm Nicole, Kauffrau für Büromanagement
  • Steilen Marc, Schornsteinfegermeister

Ausschüsse


Ständige Ausschüsse

Als ständige Ausschüsse sind zu bilden:
  1. der Berufsbildungsausschuss,
  2. die Gesellenprüfungsausschüsse und Zwischenprüfungsausschüsse (soweit nicht die zuständigen Handwerksinnungen zur Errichtung ermächtigt sind),
  3. der Rechnungsprüfungsausschuss,
  4. ein Gewerbeförderungs- und Innovationsausschuss.
Zurzeit sind 65 Gesellen- und Umschulungsprüfungsausschüsse sowie elf Abschlussumschulungsprüfungsausschüsse eingerichtet.
 
Berufsbildungsausschuss
§ 25 Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)
1) Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs selbständige Handwerker, sechs Arbeitnehmer und sechs Lehrer an berufsbildenden Schulen an, die Lehrer mit beratender Stimme.
 
§ 26 Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)
1) Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.
 
Gesellenprüfungsausschüsse
 
§ 29 Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)
1) Der Gesellenprüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
 
2) Dem Gesellenprüfungsausschuss müssen als Mitglieder selbständige Handwerker oder Betriebsleiter, die die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen selbständige Handwerker und Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter, die bei Verhinderung der Mitglieder an deren Stelle treten. Stellvertreter haben der gleichen Mitgliedsgruppe wie das Mitglied anzugehören. Eine andere Zusammensetzung ist nur zulässig, wenn andernfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern der Prüfungsausschüsse nicht berufen werden kann.
 
Rechnungsprüfungsausschuss
§ 27 Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)
1) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, und zwar aus zwei selbständigen Handwerkern oder Inhabern handwerksähnlicher Betriebe und einem Arbeitnehmervertreter.
Er hat ordentliche und außerordentliche Prüfungen der Kasse der Handwerkskammer vorzunehmen, die Jahresrechnung der Handwerkskammer zu prüfen und darüber der Vollversammlung unter Einbeziehung des Prüfberichts der unabhängigen Stelle außerhalb der Handwerkskammer (§ 41 Abs. 3) zu berichten.
 
Gewerbeförderungsausschüsse
§ 34 Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK)
1) Der Gewerbeförderungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus vier selbständigen Handwerkern oder Inhabern handwerksähnlicher Betriebe und zwei Arbeitnehmern. Geborenes Mitglied und Vorsitzender ist unbeschadet von Satz 1 der Präsident der Handwerkskammer des Saarlandes.
 

Hauptgeschäfts- führung


Hauptgeschäftsführer

Jens Schmitt
Jens Schmitt
Funktion: Hauptgeschäftsführer

Telefon: 0681 5809-102
Fax: 0681 5809222-102
j.schmitt@hwk-saarland.de

Sekretariat

Sekretariat
Gabi Keller
Funktion: Sekretärin Präsident und Hauptgeschäftsführer

Telefon: 0681 5809-102
Fax: 0681 5809222-102
g.keller@hwk-saarland.de


Sekretariat

Sekretariat
Nadine Gotthardt
Funktion: Sekretärin Präsident und Hauptgeschäftsführer

Telefon: 0681 5809-103
Fax: 0681 5809222-103
n.gotthardt@hwk-saarland.de