Rechtsgrundlagen


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Als Rechtsgrundlagen gelten die Handwerksordnung, die Beitrags- und Gebührenordnung, die Satzung der Handwerkskammer, die Prüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen sowie amtliche Bekanntmachungen.

Gebührenordnung

Gebührenordnung (562.24 KB)

Gebührenverzeichnis

Gebührenverzeichnis (28.76 KB)

Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes

Satzung HWK (368.01 KB)

Compliance-Richtlinie HWK

Compliance-Richtlinie HWK (73.64 KB)

Beitragsordnung

Beitragsordnung (483.59 KB)

Aktuelle Handwerkskammerbeiträge

Kammerbeitrag 2024 (437.99 KB)

Kammerfinanzen


Kammerfinanzen

Finanzierungsgrundlagen

Die umfangreichen Aufgaben der Handwerkskammern erfordern eine solide Finanzierung. Den Rechtsrahmen dafür bildet die Handwerksordnung, nach der die Handwerkskammern für Amtshandlungen und die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten Gebühren erheben können (§ 113 Abs. 4 HwO). Darüber hinaus erhalten die Handwerkskammern für die Wahrnehmung vielfältiger Maßnahmen für die gesamte regionale Wirtschaft z. B. zur Fachkräftesicherung Fördermittel des Bundes und des Landes. Im geringeren Maße erwirtschaften die Handwerkskammern auch sonstige Einnahmen z. B. aus der Vermietung und Verpachtung. Schließlich werden die Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen herangezogen (§ 113 Abs. 1 HwO). Entscheidungen hierüber trifft nach Erörterung die Vollversammlung. Gebühren- und Beitragsordnung werden von der Rechtsaufsicht genehmigt. Zu einer soliden Finanzierung gehört Eigenkapital, das eine angemessene Risikovorsorge einschließlich Liquiditätsvorsorge ermöglicht. Hierfür ist eine Allgemeine Rücklage zu bilden. Weiterhin bedarf es zur nachhaltigen Sicherung und Modernisierung der Bildungsstätten sowie sonstiger Gebäude der HWK Sonderrücklagen zur Finanzierung der notwendigen Investitionen im Bereich Bau und Ausstattung. Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung liegen in der Hand der Vollversammlungen der Handwerkskammern. Dabei werden regionale Wirtschaftskraft, Branchenstruktur oder auch besondere Herausforderungen z. B. durch die demografische Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt.

Rechnungswesen

Die Handwerkskammern in Deutschland nutzen entweder die kameralistische oder die doppische Rechnungsführung. Die Kameralistik ist das gesetzlich vorgesehene System des Rechnungswesens öffentlicher Haushalte. Wesentliches Kennzeichen der Kameralistik ist, dass der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben aufführt, die im Haushaltsjahr geleistet oder erzielt werden sollen. Die doppische Buchführung erfasst ausgehend von einem jährlichen Wirtschafts- oder Ergebnisplan jeden Geschäftsvorgang (auch solche ohne Geldfluss) in zweifacher Weise. Zusätzlich zur kameralistischen oder doppischen Rechnungsführung setzen die Handwerkskammern in Deutschland inzwischen weitere Managementinstrumente ein, um die notwendigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zur Verfügung zu haben. Insofern verfügen alle Handwerkskammern in Deutschland über eine Kostenrechnung und alle Handwerkskammern nehmen auch an einem Benchmark-Vergleich teil. Die HWK Saarland ist eine der neuen Pilot-Kammern, welche die Kennzahlen für diesen Benchmark-Vergleich aufbereitet und eine dazu passende Legende ausarbeitet. Darüber hinaus hat die HWK Saarland ein internes Kontrollsystem (IKS) und eine daraus aufbauende Revision eingeführt. Aktuell bereiten die Handwerkskammern - bzw. haben sie bereits vorbereitet - die Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) und eine darauf aufbauende Revision vor.

Ansprechpartner


Ansprechpartner

Claus Ochner

Stabsstellenleiter Recht und Revision, Justiziariat, Datenschutzbeauftragter
Telefon 0681 5809-171
Fax 0681 5809222-171
c.ochner@hwk-saarland.de

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen 2024


Amtliche Bekanntmachungen 2022


Amtliche Bekanntmachnungen 2017


Amtliche Bekanntmachungen