Anmeldung zu Gesellen- und Abschlussprüfungen Wintertermin 2019/2020


Anmeldeschluss ist der 23. August 2019
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. März 2020 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Winterprüfungen 2019/2020 zugelassen.
 
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
 
Anmeldeschluss ist der
 
23. August 2019
 
 
Später eingehende Anmeldungen können zum Winterprüfungstermin 2019/2020 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der Handwerkskammer, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 47 - 49, Telefon (Durchwahl): 0681/5809-122, erhältlich.
 
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens
23. August 2019 eingereicht werden.