Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Zwei Handwerker mit Mundschutz
Um die Auswirkungen der Coronakrise auf den deutschen Ausbildungsmarkt einzudämmen, hat der Bund das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt. Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte des Programms Ende Juli 2020 beschlossen, zum 11. Dezember 2020 überarbeitet und seit dem 17. März 2021 verlängert und weiterentwickelt. Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden Ausbildungen, die frühestens am 24. Juni 2020 begonnen haben.

Ausbildungsprämie


Ausbildungsprämie

  1. Ausbildende und von der Coronakrise in erheblichem Umfang betroffene KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, erhalten eine Förderung in Form einer Ausbildungsprämie. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro. Die Auszahlung des Betrags erfolgt nach Abschluss der Probezeit. Mit dieser Maßnahme verfolgt der Bund das Ziel, das bestehende Ausbildungsangebot zu erhalten. Für ab 1. Juni 2021 beginnende Ausbildungen wurde die Ausbildungsprämie 2.000 Euro auf 4.000 Euro erhöht.
     
  2. Ausbildende und von der Coronakrise in erheblichem Umfang betroffene KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag nach Abschluss der Probezeit einmalig 3.000 Euro. Betriebe, die ab 1. Juni 2021 ihre Ausbildungsleistung steigern, erhöht sich die Prämie von 3.000 Euro auf 6.000 Euro. Diese Regelung zielt auf eine Erhöhung des Ausbildungsangebots ab.


Voraussetzungen und Antrag

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:
 
  • Die Beschäftigten haben im Jahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammmenhängenden Monaten um durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen
Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Vermeidung von Kurzarbeit


Vermeidung von Kurzarbeit

KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies zutrifft.
Zusätzlich erhalten diese KMU einen Zuschuss zur Ausbildervergütung in Höhe von 50%, wenn Auszubildender und Ausbilder trotz relevantem Arbeitsausfall im Betrieb nicht in Kurzarbeit geschickt werden.

Auftrags- und Verbundausbildung


Auftrags- und Verbundausbildung

Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in erheblichem Maße behindern.

Übernahmeprämie


Übernahmeprämie

KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten pro Auszubildendem eine Prämie in Höhe von 6.000 Euro.

HWK-Ansprechpartner


Informationen der Bundesagentur für Arbeit