Bekanntmachung: Anmeldung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk


HWK Saar Azubi Hotline 2018
Wintertermin 2018/2019
Gewerbliche und kaufmännische Auszubildende im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. März 2019 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) eingetragen sind, werden, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, zu den Winterprüfungen 2018/2019 zugelassen. Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Auszubildenden bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 24. August 2018.
Später eingehende Anmeldungen können zum Winterprüfungstermin 2018/2019 nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der HWK, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 47 - 49, Telefon: 0681/ 5809-122, erhältlich.

Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der HWK erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 24. August 2018 eingereicht werden.