Änderungen im Meldeportal SIPSI


Das französische Arbeitsministerium hat das Onlineportal SIPSI, welches für die Meldung entsandter Mitarbeiter eingerichtet wurde, Änderungen in einigen Rubriken vorgenommen.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
 
  • Auf der Startseite des Benutzerkontos kann nun direkt mit einem Klick die entsprechende Meldeform ausgewählt werden. Für Handwerksunternehmen trifft in den meisten Fällen die Meldung einer internationalen Dienstleistung zu.
     
  • Nachdem die Entsendungserklärung übermittelt ist, haben Sie nun die Möglichkeit, die Kontaktdaten der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde des Dienstortes zu erhalten.
     
  • In der Rubrik Empfänger/Kunde erfolgt die Eingabe von Straße, Hausnummer, PLZ und Ort in einer einzigen Zeile und durch Auswahl der Ergebnisliste wird die richtige Adresse ausgewählt.
     
  • Das Meldeportal gibt es nun auch auf Deutsch mit vereinfachter Bedienung. Zur Änderung in die deutsche Sprache loggen Sie sich ein, wählen oben rechts „Mon Compte“ aus und wählen unter „Langue“ den Begriff „Allemand“. Nach dem Abspeichern steht Ihnen das Portal vollständig auf Deutsch zur Verfügung.
     
  • Auch „häufig gestellte Fragen“ gibt es nun auf Deutsch.
     
  • Der Zeitraum der Entsendung ist nun auf 6 Monate beschränkt, Verlängerung bei Bedarf.
     
  • Die Vergütung der entsandten Arbeitnehmer ist mit dem Stundenlohnsatz (und nicht mehr mit der Monatsvergütung) anzugeben.
     
  • Abgegebene Meldungen können abgeändert (Änderung des Einsatzdatums, Hinzufügen neuer Mitarbeiter) und gelöscht werden.
     
  • Nicht nur Entsendebetriebe, sondern auch ihre Vertreter und Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Meldeportal SIPSI einen Account anzulegen und Meldungen zu bearbeiten.
     
  • Auftraggeber haben zudem die Möglichkeit, von ihrem Account aus durch Einholung einer Empfangsbestätigung für Entsendemeldungen zu prüfen, ob ihre ausländischen Vertragspartner und ggf. auch deren Subunternehmer die vorgeschriebenen Meldungen vorgenommen haben (gewerbliche Auftraggeber sind hierzu gesetzlich verpflichtet). Es erscheint dann bei dem Entsendebetrieb in der Rubrik „Die Zugangsanträge zu meinen Meldungen verwalten“ ein Antrag auf Zugang zu der Empfangsbestätigung der Meldung. Dieser Antrag kann angenommen oder abgelehnt werden.
     
  • Die Benennung des Vertreters in der SIPSI-Meldung reicht aus (schriftliche Vollmachtsurkunde für einen Vertreter ist nicht mehr erforderlich) und ist nun ein gesonderter Ausfüllabschnitt. Für die Auswahl des Vertreters gibt es verschiedene Optionen (Unternehmensleiter, Mitarbeiter, Kunde, beauftragtes Unternehmen).
 
Hier geht es zum Meldeportal SIPSI

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