Arbeiten in Luxemburg
- Das betreffende Meldeformular
- Aktuelle EU-Bescheinigung der zuständigen HWK/IHK
- Bei einigen Gewerken: Kopie des Meisterbriefs
- Überweisungsbeleg über die erfolgte Überweisung von 24 Euro Bearbeitungsgebühr an die Administration de l´Enregistrement
Zusätzlich sollten Sie sich vor Beginn der Tätigkeit mit den geltenden Bestimmungen bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern, der Mehrwertsteuerabwicklung sowie weiterer Verfahren auseinandersetzen. Denn wer die Regeln nicht beachtet, riskiert bei Kontrollen unliebsame Überraschungen und anschließende Bußgeldverfahren.
Werden Arbeitnehmer für eine vorübergehende Tätigkeit nach Luxemburg entsendet, muss dies nach dem lux. Arbeitnehmerentsendegesetz vor Arbeitsaufnahme auf dem Onlineportal „e-Entsendung“ (unter www.itm.lu) gemeldet werden. Hier müssen u.a. nähere Angaben zum Unternehmen, zum Einsatzort, zur Einsatzdauer und zu den Mitarbeitern, die entsendet werden sollen, gemacht und verschiedene Belegdokumente hochgeladen werden. In Luxemburg sind im Rahmen des Gesetzes folgende arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beachten:
- Der luxemburgische Mindestlohn (aus dem Tarifvertrag oder – wenn nicht vorhanden – der soziale Mindestlohn)
- Die Höchstarbeits- und Ruhezeiten
- Die luxemburgischen Arbeitssicherheitsbestimmungen
Aktuelles
Aktuelles
Anpassung der Mindestlöhne
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Mindestlöhne in Luxemburg.
Erleichterung der Entsendeauflagen
Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen d...
Bauferien in Luxemburg 2024
In Luxemburg gibt es zwei allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für gewis...
Reduzierung der Mehrwertsteuersätze 2023
Vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 galt in Luxemburg eine vorübergehen...
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