HWK warnt vor Abzocke der Datenschutzauskunft-Zentrale


Muster eines Faxes der Datenschutzauskunft-Zentrale

© Muster

Handwerksbetriebe sollen in Abofallen gelockt werden
Handwerksbetriebe im Saarland erhalten in den letzten Tagen Schreiben oder Faxe der „Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)“. Sie werden darin mit einer Frist bis zum 9. Oktober 2018 auf angebliche gesetzliche Pflichten zur Umsetzung der Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen. Außerdem werden die Unternehmen aufgefordert, das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden.

Unsere HWK warnt ausdrücklich davor, das Formular auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden, weil dadurch ein Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren für jährlich 498,00 Euro netto abgeschlossen wird.

Es handelt sich um Abzocke; diesen Vertrag braucht niemand.

HWK-Justiziar Claus Ochner betont: „Die DAZ versucht, aus der teilweise bei Betrieben bestehenden Verunsicherung über die Anwendung der europäischen DSGVO Kapital zu schlagen. Niemand ist verpflichtet, Angaben an eine ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ zu übermitteln. Handwerker, die ein solches Schreiben bereits unterschrieben an die DAZ zurückgesendet haben, sollten den dadurch irrtümlich zustande gekommenen Vertrag schriftlich per Fax wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung anfechten“, rät Claus Ochner.

Betroffene saarländische Handwerksbetriebe können sich unter Telefon 0681 5809-203 an das Justitiariat unserer HWK wenden.

Saarbrücken, 2.10.2018