Zum 01. Januar 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten.
Zum 01. Januar 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Relevant für Handwerksunternehmen sind insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der Freistellung nach der Berufsschule und die Mindestausbildungsvergütung.
Demnach sind volljährige Auszubildende freizustellen
Neu ist außerdem, dass in den letzten drei genannten Fällen die durchschnittliche (!) Tages- beziehungsweise Wochenausbildungszeit angerechnet wird.
Verstöße gegen diese Regelung hat der Gesetzgeber mit einem Bußgeld sanktioniert.
Darüber hinaus gelten für die ab 2020 abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse folgende Mindestvergütungen (ausgenommen Fälle, in denen ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt):
Fragen zu den Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes beantwortet Ihnen gerne der Teamleiter Lehrlingsrolle/Ausbildungsberatung Stefan Emser telefonisch unter 0681 5809-143 oder per E-Mail: s.emser@hwk-saarland.de.
Demnach sind volljährige Auszubildende freizustellen
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten, einmal in der Woche,
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von 25 oder mehr Stunden an mindestens fünf Tagen sowie
- an dem Arbeitstag unmittelbar vor dem Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.
Neu ist außerdem, dass in den letzten drei genannten Fällen die durchschnittliche (!) Tages- beziehungsweise Wochenausbildungszeit angerechnet wird.
Verstöße gegen diese Regelung hat der Gesetzgeber mit einem Bußgeld sanktioniert.
Darüber hinaus gelten für die ab 2020 abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse folgende Mindestvergütungen (ausgenommen Fälle, in denen ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt):
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr (+18% im Vergleich zum 1. Jahr) | 3. Ausbildungsjahr (+35% im Vergleich zum 1. Jahr) | 4. Ausbildungsjahr (+40% im Vergleich zum 1. Jahr) | |
im Jahr 2020 | 515,00 Euro | 608,00 Euro 607,70 Euro | 695,00 Euro 695,25 Euro | 721,00 Euro 721,00 Euro |
im Jahr 2021 | 550,00 Euro | 649,00 Euro 649,00 Euro | 743,00 Euro 742,50 Euro | 770,00 Euro 770,00 Euro |
im Jahr 2022 | 585,00 Euro | 690,00 Euro 690,30 Euro | 790,00 Euro 789,75 Euro | 819,00 Euro 819,00 Euro |
im Jahr 2023 | 620,00 Euro | 732,00 Euro 731,60 Euro | 837,00 Euro 837,00 Euro | 868,00 Euro 868,00 Euro |
Fragen zu den Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes beantwortet Ihnen gerne der Teamleiter Lehrlingsrolle/Ausbildungsberatung Stefan Emser telefonisch unter 0681 5809-143 oder per E-Mail: s.emser@hwk-saarland.de.