Administrative Erleichterung


Bernd Wegner

© Diersch

Handwerk begrüßt angekündigte Vereinfachungen beim französischen Entsenderecht
 
Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) sieht es als ein positives Signal für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen im saarländischen Handwerk an, dass die französische Regierung erklärt hat, das Entsenderecht in Frankreich zu reformieren und Sonderregelungen beim französischen Arbeitsrecht im deutsch-französischen Grenzraum zuzulassen. So sollen Anmelde- und Kontrollformalitäten für den hochfrequenten Dienstleistungsverkehr vereinfacht werden.
 
HWK-Präsident Bernd Wegner weist darauf hin, dass nicht zuletzt in Notfallsituationen hierdurch eine schnellere Reaktion möglich sein könnte. „Derzeit befinden sich unsere Handwerker insbesondere bei Notfalleinsätzen in einer schwierigen Situation – bis sie alle Formalitäten für die Entsendung vorgenommen haben, können schon einige Stunden vergehen, der Kunde ist aber auf schnelles Handeln angewiesen. Eine Vereinfachung der Meldeformalitäten hätten nicht nur finanzielle und administrative Erleichterungen für unsere Handwerksbetriebe zur Folge, sie helfen auch dem französischen Kunden“, so Präsident Bernd Wegner. Neben den angekündigten Vereinfachungen soll laut französischer Regierung auch auf die Meldegebühr verzichtet werden, die zum 1. Januar 2018 wirksam werden sollte. 
 
21. Dezember 2017