„Deutsch-Französischer Berufsschulzweig“


Saarländischer Minister für Bildung und Kultur Ulrich Commerçon

© Ministerium für Bildung und Kultur, Saarland

Betrieblicher Ausbildungsteil soll aufgewertet werden

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer des Saarlandes haben eine Kooperation vereinbart, bei der zukünftig nicht nur die schulische Seite der Berufsausbildung durch entsprechende Bescheinigungen in beiden Ländern berücksichtigt, sondern auch der grenzüberschreitende betriebliche Teil der Ausbildung aufgewertet werden soll. Damit hat das Saarland etwas auf den Weg gebracht, das es in anderen Bundesländern bisher noch nicht gibt.

Ulrich Commerçon, Minister für Bildung und Kultur: „Mit der Frankreich-Strategie haben wir ehrgeizige Ziele definiert. Mit dieser Kooperation werten wir Bildungs- und Berufsabschlüsse auf und kommen diesen Zielen näher. Mehr noch: Es ist auch ein Beitrag zu mehr Europa, weil wir mit dieser Initiative dazu beitragen, weiter Gegensätze abzubauen. Wir fördern hier nicht nur die fachliche Sprachkompetenz, die Mobilität und die beruflichen Chancen von Jugendlichen im Saarland, sondern von jungen Menschen in der ganzen Großregion.“

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen: „Dieses neue Vorhaben ist ein weiterer Baustein zur Förderung der grenzüberschreitenden Ausbildung. Jugendliche, die im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Berufsschulbesuches ein Praktikum im Nachbarland absolvieren, erhalten eine Bescheinigung der IHK. Diese dokumentiert, dass die Inhalte einer beruflichen Ausbildung in der Regel vergleichbar sind. Wir hoffen, dass durch die Aufwertung des betrieblichen Praktikums der Deutsch-Französische Berufsschulzweig im Sinne der dualen Partnerschaft von Schule und Betrieb gestärkt wird“.

Dr. Arnd Klein-Zirbes, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer des Saarlandes: „Die Maßnahmen des Ministeriums zur Aufwertung und Förderung des Austausches von Auszubildenden sowie zur grenzüberschreitenden Qualifikation der Lehrkräfte fördern die berufliche Mobilität junger Fachkräfte in der Grenzregion. Daher unterstützen wir die Initiative des Ministeriums.“

Hintergrund:
Das Modell „Deutsch-Französischer Berufsschulzweig“ im Saarland wird zurzeit in drei Bereichen umgesetzt: Automobil am BBZ St. Ingbert, Tourismus am KBBZ Halberg und Hotellerie/Gastronomie am TGBBZ II Saarbrücken. Daneben ist eine Ausweitung der Konzeption auf andere Bereiche und Standorte vorgesehen. Das Modell zielt auf die Förderung der internationalen Mobilität und des beruflichen Austausches zwischen Frankreich und Deutschland bereits während der dualen Ausbildung.

Ein zentraler Aspekt in der Umsetzung ist, dass zusätzliche Hürden für die Auszubildenden beim Eintritt in diese besondere Variante der Berufsschule, zum Beispiel sprachliche Voraussetzungen, zusätzliche Prüfungen und finanzieller Mehraufwand vermieden werden.

Zentrale Methoden der Umsetzung in der Berufsschule sind zum Beispiel der verstärkte Unterricht in der Arbeitskultur und der Fachsprache des Partnerlandes und das Absolvieren von Praktikumsphasen im jeweiligen Partnerland. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte und Experten der beruflichen Bildung eine Zeit lang im jeweiligen Nachbarland arbeiten.
Die Finanzierung der Auszubildenden-Austausche ist langfristig über das Deutsch-Französische Sekretariat für den Austausch in der beruflichen Bildung (DFS) gesichert, Finanzierungsmodelle des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) können ebenso integriert werden. Auch eine Ausweitung über Erasmus+ ist möglich. Der Aufwand für die durchführenden Schulen soll möglichst gering gehalten werden.

Die Auszubildenden erhalten aktuell verschiedene Bescheinigungen über die Teilnahme am Deutsch-Französischen Berufsschulzweig: einen gesonderten Ausweis auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule, ein Teilnahme-Zertifikat des DFS und den Europass. Zur Weiterentwicklung des Modells Deutsch-Französischer Berufsschulzweig im Saarland gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Durch eine Bescheinigung könnte zukünftig auch die Arbeit dokumentiert werden, die Auszubildende berufsbezogen während ihrer Austauschzeit in den jeweiligen Betrieben im Nachbarland gemacht haben. Dabei sollen die berufsbezogenen Inhalte der Ausbildung in einer Bescheinigung der (zuständigen) Kammer dargestellt und in Bezug zum Beruf gesetzt werden.

Saarbrücken, 23. Mai 2018