Klaus Bouillon: Saarland erleichtert Vergabe


Klaus Boullion am Schreibtisch

Klaus Bouillon, saarländischer Minister für Inneres, Bauen und Sport | Foto: © Carsten Simon

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlands hat die Vergabegrundsätze der Kommunen angepasst.
Die Corona-Pandemie stellt auch die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände vor besondere Herausforderungen. Ein Beitrag zur Förderung der Flexibilität der Kommunen in ihren eigenverantwortlichen Entscheidungen zur Krisenbewältigung ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben spürbar zu erhöhen. Alle Wertgrenzen errechnen sich ohne Umsatzsteuer.

Bis zum EU-Schwellenwert von 214.000 Euro sind Direktaufträge von Liefer- und Dienstleistungen wie Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln und ähnlichen Artikeln, zugelassen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen.

Da eine Abgrenzung zwischen Beschaffungen für das „tägliche“ Geschäft und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie nicht immer möglich ist, wurden die Wertgrenzen generell deutlich angehoben. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind Verhandlungsvergaben beziehungsweise freihändige Vergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von 150.000 Euro zulässig. Auch für freihändige Vergaben von Bauleistungen der Kommunen gilt die Grenze von 150.000 Euro. Bis zu einer Million Euro ist eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erlaubt. Diese Wertgrenzen, die bis zum Ende des Jahres 2020 befristet sind, beschleunigen die Auftragsvergabe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Wir sind aber einen Schritt weitergegangen, indem auch über das Jahr 2020 hinaus für Direktvergaben, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen höhere Wertgrenzen gelten als bisher.

Verhandlungsvergaben beziehungsweise freihändige Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen ermöglichen wir ohne weitere Einzelbegründung bis 25.000 Euro, eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 75.000 Euro.

Freiberufliche Leistungen können bis zum Auftragswert von 25.000 Euro ohne vorherige Einholung von Vergleichsangeboten direkt vergeben werden. Für unter die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) fallende Architekten- und Ingenieurleistungen gilt eine noch höhere Grenze von 50.000 Euro. Bis zu 100.000 Euro ist eine Direktvergabe möglich, wenn die Leistungen zu den bisherigen Mindestsätzen der HOAI vergeben werden.

Die beschriebenen Maßnahmen tragen dazu bei, dass die kommunale Ebene schnell und flexibel auf die gewaltigen Herausforderungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, reagieren kann. Sie führen aber auch zu generellen Erleichterungen der Kommunen bei der Auftragsvergabe. Daneben haben wir aber auch die Auftragnehmerseite in den Blick genommen, denn die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Corona-Pandemie stellt die verschiedenen Wirtschaftszweige vor erhebliche Probleme. Einfachere Vergabeverfahren bedeuten schnellere Auftragserteilungen durch die Kommunen – ein Beitrag, die Auswirkungen der Pandemie auf die heimische Wirtschaft zu mildern. Mit den Erleichterungen bei der Auftragsvergabe geht ein höheres Maß an Verantwortung einher. Deshalb haben wir beherrschbare Steuerungs- und Kontrollmechanismen festgeschrieben.

Nach außen, im Bezug zum Auftragnehmer, ist von Bedeutung, dass beim Direktauftrag und bei der freihändigen Vergabe beziehungsweise Verhandlungsvergabe unter den Bietern regelmäßig gewechselt werden muss, damit die Auftragsvergabe fair und mit gleichen Chancen für alle Unternehmen erfolgt. Darüber hinaus wird den Kommunen bei beschränkten Ausschreibungen empfohlen, die Fachöffentlichkeit über größere Bau- oder Beschaffungsvorgänge zu informieren, so dass Unternehmen ihr Interesse bekunden können. Zu den intern in den Kommunen in eigener Verantwortung zu schaffenden Kontrollmechanismen gehören organisatorische und personelle Vorkehrungen, um Wettbewerb und Transparenz zu gewährleisten und die Manipulationsgefahr zu minimieren. Verbindlich vorgeschrieben sind Dokumentationspflichten und Vorlagepflichten, wenn Aufträge nicht mindestens beschränkt ausgeschrieben werden. Mit diesen Instrumenten werden der Wettbewerb und die Transparenz bei der Auftragsvergabe trotz beschleunigter Vergabe gewahrt.

Die Vergabeerleichterungen für die Kommunen sind spürbar und bringen einen Nutzen für beide Seiten. Ich erwarte, dass die Adressaten hiervon in verantwortungsvoller Weise Gebrauch machen.    

Klaus Bouillon
Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes