ZDH-Generalsekretär Schwannecke: „Bestes Instrument für nachhaltiges Unternehmertum“


Holger Schwannecke steht vor einer Lampe

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke | Foto: © Boris Trenkel

Interview mit dem Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Holger Schwannecke (ZDH) zur Meisterfrage. 
 
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sieht die Qualifikation der Betriebsinhaber als Grundlage der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit und erwartet, dass die Rückvermeisterung zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

DHB: Die sogenannte „Rückvermeisterung“, eine erneute Novellierung der Handwerksordnung, wird in den Handwerksorganisationen derzeit viel diskutiert. Was steckt dahinter?
Schwannecke: Es geht darum, das Handwerk zukunftsfit zu machen. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen sind immens: Digitalisierung, Technologietransfer und Energiewende – um nur einige Stichworte zu nennen – sind zu meistern. Die Innovations- und Leistungsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe werden künftig stark von der Qualifikation der Betriebsinhaber und ihren Mitarbeitern abhängen. Wenn es darum geht, das Handwerk als wichtige Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe in Deutschland zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht in ausgewählten Gewerken ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Meisterqualifikation ist das beste Instrument für nachhaltiges Unternehmertum. Es stellt vor allem den notwendigen Wissenstransfer auf nachrückende Generationen sicher. Mehr Qualifizierung, mehr Ausbildung und mehr Verbraucherschutz sind nur über das Meisterbrieferfordernis zu haben.
 
DHB: Wie ist der Stand der Dinge? Wird sich der Bundestag noch in diesem Jahr mit der „Novelle der Novelle des Jahres 2004“ befassen?
Schwannecke: Aktuell prüft eine Koalitionsarbeitsgruppe mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, ob und wie das Vorhaben der Bundesregierung realisiert werden kann. Nach der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen. Der soll dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung im Herbst 2019 zugeleitet werden. Ziel ist, dass eine Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
 
DHB: Gibt es einen „Plan B“, falls sich die Große Koalition auf Bundesebene vor Verabschiedung der „Rückvermeisterung“ auflöst?
Schwannecke: Wir brauchen keinen Plan B. Die Koalition wird halten.
 
DHB: Wie ist die Lage auf europäischer Ebene – sind derzeit aus Brüssel erneute Angriffe auf den Meisterbrief zu erwarten oder hat man dort – Stichwort Brexit – derzeit andere Sorgen?
Schwannecke: Die Binnenmarktpolitik wird durch Sonderereignisse – auch wenn es sich dabei um solche mit der Größenordnung des Brexits handelt – nicht maßgeblich beeinflusst. So ist im vergangenen Jahr die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Kraft getreten. Sie muss von den Mitgliedstaaten bis Ende Juli 2020 umgesetzt werden. Hierdurch wird die Einführung neuer Berufsreglementierungen erschwert. Bei den bestehenden Berufsreglementierungen bleibt abzuwarten, ob die neue Kommission ihren bisherigen – durchaus fragwürdigen – Deregulierungskurs fortsetzt.
 
DHB: Sehen eigentlich alle Gewerke eine mögliche Wiederaufnahme in die „Anlage A“ positiv?
Schwannecke: In den Anhörungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai/ Juni 2019 hat sich ein Großteil der betroffenen Verbände für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht in ihren Gewerken ausgesprochen.