Arbeiten in Frankreich: Meldepflichten und geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Mitarbeiterentsendung


Ein Transporter ist mit hoher Geschwindigkeit unterwegs

Foto: © wojtek/fotolia

19. November 2018, um 18.00 Uhr, Ausstellungsraum HWK
Frankreich bietet saarländischen Unternehmen insbesondere in der Grenzregion ein interessantes Marktpotenzial aufgrund attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Frankreich setzt allerdings eine intensive Vorbereitung voraus, da einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie Meldepflichten erfüllt werden müssen. Aufgrund der Komplexität der Materie und häufiger Gesetzesänderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, die zuweilen sehr kostspielig werden können.

Unsere HWK lädt Sie ein zur Veranstaltung "Arbeiten in Frankreich: Meldepflichten und geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Mitarbeiterentsendung" am 19. November 2018, um 18.00 Uhr, im Ausstellungsraum unserer HWK.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Ansprechpartnerin bei inhaltlichen Fragen:
Anmeldung bei:

Kristina Mann

Sekretärin Fachbereich Unternehmensberatung
Telefon 0681 5809-140
Fax 0681 5809222-140
k.mann@hwk-saarland.de