Grund-, Aufbau und Fortbildungsschulung Einbruchschutz


HWK bietet Lehrgänge nach dem Schulungskonzept des Landeskriminalamtes Saarland (Errichterlehrgänge)an.
Einbruchschutz – Polizei und Handwerk für ein sicheres Zuhause
Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Landespolizeipräsidiums Saarland zählt zu der ersten Anlaufstelle von besorgten
und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, wenn es um die Sicherheit ihres Zuhauses geht.
Mit jährlich rund 1.200 Beratungen vor Ort, zeigt sich, dass ein ständig steigendes Interesse an der aufklärenden und Rat
erteilenden Arbeit der Beamten besteht, wenn es sich um die effiziente Absicherung von Hab und Gut dreht.

Empfehlung zur sicherungstechnischen Nachrüstung von Türen und Fenstern
Die Aufgabe der Polizei beinhaltet schwerpunktmäßig das Aufzeigen und Erfassen von potentiellen Schwachstellen
eines Gebäudes. Ob es sich dabei um ältere oder neuere Objekte handelt, der Einbruchschutz kommt in den meisten
Fällen zu kurz und damit auch oftmals zu spät. Daher gilt es besonders auf die Möglichkeiten diverser Nachrüstungen hinzuweisen.
Im Fokus stehen dabei die klassischen Einstiegsmöglichkeiten wie Fenster und Türen an gut zugänglichen Stellen. Ein Nachrüsten
mit geeigneten mechanischen Sicherungseinrichtungen kann an den richtigen Stellen bereits die erhoffte Abhilfe schaffen.

Auf eine fachkompetente Montage kommt es an
Jede Sicherungseinrichtung egal von welchem Anbieter ist nur so gut wie derjenige welcher diese installiert und angebracht hat.
Von der Umsetzung gemäß „do-it-yourself“ von Hobbymonteuren und Heimwerkern wird eindringlich abgeraten.
An der falschen Stelle gespart kann im Nachhinein teuer bezahlt sein.
Daher die Empfehlung der Polizei – Der Profi soll es richten – gemeint ist hier der nach Bundeseinheitlichem Pflichtenkatalog
für Errichterfirmen zugelassene Handwerksbetrieb.

Polizei empfiehlt ausschließlich zugelassene Handwerksbetriebe
Durch die Umsetzung des sogenannten "Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterfirmen von mechanischen
Sicherungseinrichtungen" können sich nach einem vorgegebenem Verfahren Betriebe durch das LPP Saarland zum
"Fachbetrieb für Gebäudesicherheit" qualifizieren lassen.
Nach Erfüllung der Auflagen und damit nach Absolvierung der Weiterbildungsmaßnahmen werden die Betriebe in dem
saarländischen Register der zugelassenen Errichter geführt. Diese Liste, die sogenannte Errichterliste wird jedem Rat
suchendem Bürger von der Polizei nach der Beratung zur Verfügung gestellt.

Aufnahmekriterien in Errichterliste müssen erfüllt werden
Durch die Umsetzung der polizeilich überwachten Auflagen wird sichergestellt, dass der Neutralitätsgrundsatz nicht verletzt wird.
Dies bedeutet, dass alle Firmen der Handwerksbereiche Metallbauer, Tischler, Glaser, Rollladen- und Jalousiebauer das
Qualifizierungsverfahren auf Antrag durchlaufen und die Berechtigung zur Aufnahme in die Errichterliste gleichermaßen erwerben können.

Schulungen organisiert die Handwerkskammer
Die Durchführung der Qualifizierung für interessierte Fachunternehmen übernimmt das Landespolizeipräsidium in Zusammenarbeit
mit der Handwerkskammer des Saarlandes. In Kooperation mit führenden Anbietern von mechanischen Sicherungseinrichtungen
werden alle erforderlichen Kenntnisse fachkompetent und praxisnah vermittelt.
Erste Seminare sind für Ende Februar/Anfang März 2018 geplant. Organisatorische Fragen diesbezüglich beantwortet Ihnen gerne
Frau Karin Hussung, Tel. 0681 5809 131, Email: k.hussung@hwk-saarland.de. Inhaltliche Anliegen richten Sie bitte an den Beauftragten
für Innovation und Technologie (BIT), Herrn Dominik Schömer, Tel. 0681 5809 266, E-Mail: d.schoemer@hwk-saarland.de
 
Zu weiteren Informationen zu den Kursen und zur Anmeldung geht’s hier:
"Errichter-Lehrgang" - Grund- und Aufbauschulung Einbruchsschutz
"Errichter-Lehrgang" - Fortbildungsschulung Einbruchschutz