Sommertermin 2018 zu den Gesellen-und Abschlussprüfungen


Gewerbliche und kaufmännische Auszubildende im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2018 beenden, können sich bis zum 31. Januar 2018 zu den Sommerprüfungen anmelden.
Gewerbliche und kaufmännische Auszubildende im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2018 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Sommerprüfungen 2018 zugelassen.
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Auszubildenden bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Auszubildenden) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
 
Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2018
 
Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2018 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der Handwerkskammer, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 47 - 49, Telefon (Durchwahl): 0681/5809-122, erhältlich.
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2018 eingereicht werden.