Die Studiengänge sind im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) als förderungswürdig anerkannt. Das sog. Meister-BAföG kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Weitere Infos hierzu erhalten Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info oder bei der kostenlosen Hotline des Bundesbildungsministeriums Berlin unter Tel.: 0800/ 62 23 634.
Des Weiteren kann ggf. Wohngeld bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden und die Kosten können als sog. Werbungskosten steuerlich anerkannt werden.
Weitere Zuwendungsgeber:
- Agentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung Saarland
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Berufsgenossenschaften (bei REHA-Maßnahmen)
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- Begabtenförderung der Handwerkskammer des Saarlandes
- Bildungsprämie