Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Ausbildung im HandwerkÜberbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Was ist die ÜLU?

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist eine wesentliche Säule der dualen Berufsausbildung im Handwerk und dient der Ergänzung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung. Da die Anforderungen an die Berufsausbildung durch den technischen und ökonomischen Fortschritt einem ständigen Wandel unterliegen, werden durch die zusätzlichen ÜLU-Maßnahmen sowohl berufsspezifische als auch fachübergreifende praktische Kenntnisse und Fähigkeiten vom ersten bis zum letzten Lehrjahr vermittelt.

Die wichtigste Aufgabe der überbetrieblichen Unterweisung besteht somit in der Sicherung einer breiten und einheitlichen beruflichen Grundausbildung auf hohem Niveau um innerbetriebliche Spezialisierungen der Ausbildungsbetriebe auszugleichen und die Heranbildung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Handwerk zu fördern. Hierbei kommen in den sieben Berufsbildungszentren des saarländischen Handwerks modernste Technologien in mehr als 200 ÜLU-Maßnahmen zum Einsatz.

Wie entstehen ÜLU-Maßnahmen?

Da die ÜLU als verlängerte Werkbank dem betrieblichen Teil der dualen Ausbildung zuzuordnen ist, orientieren sich die Inhalte der ÜLU-Maßnahmen an der betrieblichen Praxis. Hierzu werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) für alle Berufe des Handwerks die Inhalte sowie die Dauer der ÜLU-Maßnahmen ermittelt und in Form von Unterweisungsplänen für die Grund- (1. Ausbildungsjahr) und Fachstufe (2. – 4. Ausbildungsjahr) dargestellt. Die Unterweisungspläne unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und ggf. der Anpassung. Alle durchgeführten Maßnahmen werden zuvor vom obersten Gremium der Handwerkskammer des Saarlandes, der Vollversammlung, beschlossen.

Unterweisungspläne nach Berufen/Fachrichtungen

Wer ist zur Teilnahme an den ÜLU-Maßnahmen verpflichtet?

Die Teilnahme an den ÜLU-Maßnahmen ist für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der HWK eingetragen wurde, verpflichtend. Der Ausbildungsbetrieb hat seine Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die Teilnahme entsprechend freizustellen. Die Einladung zu den ÜLU-Maßnahmen erfolgt automatisch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Bildungsstätten.

Wer übernimmt die Kosten der ÜLU-Maßnahmen?

Die Kosten der ÜLU-Maßnahmen werden im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Fördermittel des Bundes und/oder des Landes sowie durch Eigenmittel der HWK anteilig mitfinanziert. Die Grund- und Fachlehrgänge werden vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes gefördert. Fachlehrgänge werden aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zusätzlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst.

Die Zuwendungen vermindern die vom Betrieb zu zahlenden Gebühren, sofern die förderrechtlichen
Voraussetzungen gegeben sind.

Richtlinien über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie


Ansprechpartner



Telefon 0681 5809-221
k.forster@hwk-saarland.de