Rechtliche Beratung bei der Handwerkskammer des Saarlandes

BetriebsführungRechtsberatung für unsere Mitgliedsbetriebe

Welche Rechtsberatung kann ich bei der HWK erhalten?

Sie erhalten von uns eine Erstberatung zu allen Rechtsfragen, die Berührungspunkte zum Handwerksbetrieb aufweisen – also von A wie Auftrag bis Z wie Zwangsvollstreckung.

Kann die HWK mich bei einem Prozess vertreten?

Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes ist eine gerichtliche Vertretung nicht möglich. Wir können unseren Mitgliedsbetrieben deshalb nur eine außergerichtliche Beratung anbieten.
Die Innungen können Sie als Innungsmitglied auch vor Arbeits- und Sozialgerichten vertreten.

Was kostet die Rechtsberatung bei der HWK?

Für unsere Mitglieder ist die Beratung kostenlos.

Bieten Innungen auch Rechtsberatungen an?

Selbstverständlich, Sie sollten sich als Innungsmitglied an Ihre Fachinnung wenden.

Claus Ochner
Stabsstellenleiter Recht und Revision, Justiziariat, Datenschutzbeauftragter
Tel. 0681 5809-171
Fax 0681 5809222-171
c.ochner@hwk-saarland.de


Informationen zu verschiedenen Rechtsfragen