![Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten und Finanzierung im Handwerk](http://portal.hwk-saarland.de/wp-content/uploads/foerderung-finanzierung-header.jpg)
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Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung
Wussten Sie, dass viele Weiterbildungsmaßnahmen durch den Bund, das Land oder andere Träger finanziell gefördert werden? Welche Förderung für Sie oder Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten geeignet ist, erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Experten.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenKompetenz durch Weiterbildung (KdW)
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Mehr InformationenKennen Sie bereits das Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie? Dieses unterstützt mit einer finanziellen Förderung, der sogenannten Weiterbildungsbeihilfe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Qualifizierung von Betriebsinhabern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Ihre Vorteile im Überblick:
Die Prüfung der Förderfähigkeit der jeweiligen Weiterbildung übernimmt das Beraterteam der KdW. Dieses leistet Ihnen außerdem umfangreiche Hilfestellung bei der Registrierung und Antragsstellung. Lassen Sie sich kostenlos beraten unter: kdw@fitt.de oder Tel.: 0681 5867-99114. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Antragstellung für einen Weiterbildungszuschuss erfolgt bei der KdW-Servicestelle.
Ansprechpartnerin der KdW-Servicestelle
Nicole Michely
Tel.: 0681 5867-99045
kdw@fitt.de
Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und stellen Sie die nötigen Anträge.
Aufstiegs-BAföG
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Mehr InformationenNach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz kann die Teilnahme an verschiedenen Weiterbildungslehrgängen vom Staat gefördert werden. Die Förderung ermöglicht die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und bei Vollzeitmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt zu 100 Prozent als Zuschuss oder als Vollzuschuss. Diese Förderungen werden nicht nur für Meisterkurse in Vollzeit oder in berufsbegleitender Form sowie für die Qualifizierung zum Staatlich geprüften Techniker, sondern auch für Fort- oder Weiterbildungslehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden gewährt. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss einem rechtlichen Rahmenwerk unterliegen und über dem Niveau einer Facharbeiter- beziehungsweise Gesellenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
Ansprechpartner der HWK
Marcel Woll
Tel. 0681 5809-114
weiterbildung@hwk-saarland.de
Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und stellen Sie die nötigen Anträge.
Aufstiegsbonus
Absolventen entsprechender Fortbildungsprüfungen, die ihre Fortbildung erfolgreich nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben, werden mit dem Aufstiegsbonus finanziell unterstützt.
Den Bonus in Höhe von 1.000 Euro erhalten Absolventen von (Aufstiegs-) Fortbildungen im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich, deren Abschluss nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet wird. Derzeit gilt dies im Bereich des Handwerks für folgende Abschlüsse:
- Meisterbrief
- Staatlich geprüfter Techniker
- Geprüfter Betriebswirt (HwO)
- Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HwO)
- Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk
- Polier
Die Prüfung muss bei der Handwerkskammer des Saarlandes abgelegt worden sein. Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.
Wird die Prüfung im Saarland nicht angeboten, so muss die Prüfung bei einer Handwerkskammer in einem anderen Bundesland abgelegt werden.
Alle Informationen zum Aufstiegsbonus
Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus
Antrag Aufstiegsbonus
Telefon 0681 5809-124
h.herrgen@hwk-saarland.de
Begabtenförderung berufliche Bildung
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ richtet sich an junge Menschen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss nachweisen können. Die Aufnahme in das Förderprogramm muss mit dem Stipendiatenstammblatt schriftlich bei der Handwerkskammer des Saarlandes beantragt werden. Ein Rechtsanspruch zur Aufnahme besteht nicht.
Telefon 0681 5809-286
a.schmidt@hwk-saarland.de
Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und stellen Sie die nötigen Anträge.