
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein praxisnahes Langzeitpraktikum. Sie ebnet Jugendlichen den Weg in eine duale Ausbildung und ist ideal für alle, die noch nicht ausbildungsreif sind oder sich beruflich orientieren möchten. Betriebe lernen durch die EQ potenzielle Auszubildende kennen und können sich so zukünftige Fachkräfte sichern. Das Gehalt während der Maßnahme wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert, zuzüglich eines pauschalen Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Betrieb kann die Vergütung freiwillig aufstocken.
Oftmals kommen Ausbildungen nicht zustande, weil schlechte Erfahrungen, Vorurteile oder die Angst, sich so lange an einen Vertragspartner zu binden, eine Rolle spielen. Um einen reibungslosen Ablauf und eine ordnungsgemäße Ausbildung zu gewährleisten, müssen sowohl die fachliche als auch die zwischenmenschliche Ebene für Betrieb und Auszubildende stimmen.
Die Einstiegsqualifizierung bildet als von der Bundesagentur für Arbeit gefördertes Langzeitpraktikum ein gutes Instrument, um Ausbildungsbetriebe und Auszubildende zusammenzubringen – abseits einer Berufsausbildung.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckdaten zu dieser Maßnahme, die von der Bundesagentur für Arbeit initiiert und gefördert wird:
Was ist eine Einstiegsqualifizierung?
Dabei handelt es sich um ein Langzeitpraktikum, in dem bereits grundlegende Ausbildungsinhalte des jeweiligen Ausbildungsberufs vermittelt werden sollen.
Wie lange dauert eine Einstiegsqualifizierung?
Einstiegsqualifizierungen umfassen eine Dauer von vier bis zwölf Monaten. Die genaue Dauer kann flexibel nach den Maßgaben und Anforderungen der Beteiligten vereinbart werden.
Welche Inhalte werden vermittelt?
Auf Bundesebene wurden die Inhalte in Form sogenannter Qualifizierungsbausteine festgelegt. Diese Bausteine beinhalten die Grundlagen verschiedener Tätigkeitsbereiche eines jeden Ausbildungsberufs. In der Regel werden im Rahmen der EQ-Maßnahme drei bis vier dieser Qualifizierungsbausteine abgebildet.
Kann die Einstiegsqualifizierung auf die Berufsausbildung angerechnet werden?
Ja, die EQ kann auf die daran anknüpfende Ausbildung angerechnet werden. Der Anrechnungsrahmen richtet sich nach dem Besuch der Berufsschule (und den dortigen Leistungen), der Teilnahme an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen und der Dauer der Einstiegsqualifizierung.
Muss währenddessen die Berufsschule besucht werden?
Die Verpflichtung, bereits während der EQ-Maßnahme an der Berufsschule teilzunehmen, ergibt sich aus dem Schulpflichtgesetz des Saarlands und richtet sich insbesondere nach dem Lebensalter der Maßnahmeteilnehmer. Der Besuch der Berufsschule wird jedoch ausdrücklich empfohlen, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Anrechnung auf die Ausbildung.
Welche weiteren Vorteile ergeben sich durch diese Maßnahme?
Die EQ bietet Teilnehmern eine effiziente Möglichkeit der Berufsorientierung und den ersten Kontakt mit dem Arbeitsmarkt. Auch Betriebe profitieren von diesem Angebot, da die Einstiegsqualifizierung monatlich durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Durch die EQ lernen Arbeitgeber potenzielle Auszubildende kennen und können sich zukünftige Fachkräfte sichern.
Sie haben Fragen zu Einstiegsqualifikation und möchten einen passenden Teilnehmer finden? Die HWK-Ausbildungsberater unterstützen Sie gerne:
Ansprechpartner
Christian Raab
Telefon 0681 5809-143
c.raab@hwk-saarland.de
Heiko Ackermann
Telefon 0681 5809-115
h.ackermann@hwk-saarland.de