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Ehrungen und Urkunden
Die ehrenamtliche Tätigkeit von rund 2.500 Handwerkerinnen und Handwerkern in den Gremien der Handwerkskammer des Saarlands (HWK), Innungen und Verbände bildet die Grundlage der handwerklichen Selbstverwaltung im Saarland. Ihre Verdienste sollen sichtbare Anerkennung finden. Aber auch Persönlichkeiten, die nicht Träger eines handwerklichen Ehrenamtes sind oder Handwerker, die auf eine langjährige selbständige Tätigkeit oder Berufs- bzw. Betriebszugehörigkeit zurückblicken, verdienen eine besondere Auszeichnung. Diese sind im Ehrenstatut der Handwerkskammer geregelt.
Ehrenurkunden
1. Für Betriebsjubiläen
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker und Innungen bei ihrer Handwerkskammer zu Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
2. Für Berufsjubiläen
Langjährige Berufszugehörigkeit sichert dem Handwerk Kontinuität und Zuverlässigkeit. Für selbständige Handwerksunternehmer und Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können für langjährige ununterbrochene Tätigkeit in ihrem Handwerksberuf Ehrenurkunden bei der Handwerkskammer beantragt werden.
3. Für Mitarbeiterjubiläen (Betriebszugehörigkeit)
In der mittelständischen Wirtschaft ist die langjährige, engagierte Mitarbeit der Beschäftigten von besonderer Bedeutung. Die Ehrung von Arbeitsjubilaren ist deshalb auch ein besonderes Anliegen der Handwerkskammern. Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber deshalb ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der Handwerkskammer beantragt werden.
4. Ehrenamtsträger
Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gibt es Richtlinien über die Verleihung von Ehrenurkunden die zumeist vom Vorstand beschlossen werden. Dort erfolgt deshalb auch die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehrung, deren Abwicklung sowie die Verwaltung der Daten.
Telefon 0681 5809-297
c.kappler@hwk-saarland.de
Goldener Meisterbrief
Ehrungen, Urkunden und Auszeichnungen haben im Handwerk eine herausragende Bedeutung. Dies ist in seiner Tradition, seinen ehrenamtlichen Organisationsstrukturen, der Personalintensität des Wirtschaftszweigs und der zumeist mittleren Betriebsgrößen begründet.
Die Handwerkskammer des Saarlandes ehrt jährlich selbstständige und angestellte Handwerksmeister, die vor 50 Jahren ihre Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, mit dem Goldenen Meisterbrief.
Auch Jubilare, die ihre Meisterprüfung vor 60, 65, oder 70 Jahren abgelegt haben, ehren wir mit einem Ehrenmeisterbrief.
Zur Beantragung des Ehrenmeisterbriefes verwenden Sie bitte unser Antragsformular.
Ehrenmeister, die bei einer anderen Handwerkskammer ihre Prüfung abgelegt haben, bitten wir zusätzlich um eine Fotokopie ihres Meisterbriefes.
Telefon 0681 5809-272
l.hoenscheidt@hwk-saarland.de
Telefon 0681 5809-201
y.pirmann@hwk-saarland.de
Silberner Meisterbrief
Die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) verleiht einen Silbernen Meisterbrief als Schmuckbrief.
Wenn Sie vor mindestens 25 Jahren bei der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, können Sie die Ausstellung dieser besonderen Urkunde beantragen. Die Ausstellung der Urkunde ist kostenlos.
Der Silberne Meisterbrief wird unabhängig davon, ob Sie selbständiger Handwerker, angestellter Meister oder nicht mehr aktiv tätig sind, ausgestellt.
Zur Beantragung des Ehrenmeisterbriefes verwenden Sie bitte unser Antragsformular.
Telefon 0681 5809-272
l.hoenscheidt@hwk-saarland.de
Telefon 0681 5809-201
y.pirmann@hwk-saarland.de