© Foto: Adobe Stock
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für das Handeln der Handwerkskammer sind u.a. die Handwerksordnung (HWO) sowie die Satzung der Handwerkskammer. Durch die Vollversammlung und den Vorstand der Handwerkskammer werden ergänzende Ordnungen und Vorschriften beschlossen und umgesetzt.
Handwerksordnung
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen in der HWO geregelt. Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A), zulassungsfreien Handwerken (Anlage B 1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B 2). Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Satzung der Handwerkskammer
Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre Struktur und ihre Abläufe. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zu Gremien und vieles mehr. Über Änderungen der Satzung entscheidet die Vollversammlung; die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Satzung der Handwerkskammer des Saarlandes
Amtliche Bekanntmachungen
Die amtlichen Bekanntmachungen der Handwerkskammer des Saarlandes können online eingesehen werden.
Amtliche Bekanntmachungen 2024
Neuwahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes