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Weiterbildung im HandwerkTechnikerausbildung in Vollzeit
Die Saarländische Meister- und Technikerschule (SMTS) ist die Führungsakademie für die Meisterausbildung im Handwerk und Fachschule für Technik in Trägerschaft der Handwerkskammer.
Machen Sie Karriere mit der Saarländischen Meister- und Technikerschule und qualifizieren Sie sich in weniger als zwei Jahren zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker. Als zertifizierte Fachschule nach DIN EN ISO 9001 begleiten wir seit über 65 Jahren angehende Technikerinnen und Techniker auf ihrem Weg zum beruflichen Erfolg!
Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker in Vollzeit
Als Fachschule für Technik führen wir zweijährige Studiengänge durch, die immer nach den Sommerferien beginnen und der Vorbereitung auf die Technikerprüfung in Vollzeitform dienen. Die Studiengänge richten sich an Interessierte, die auf Basis einer anerkannten Berufsausbildung mit entsprechender Berufspraxis eine gehobene Qualifikation anstreben. Zielsetzung ist die zukünftige Wahrnehmung von Management- bzw. Führungsaufgaben im Rahmen einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit. Der erfolgreiche Abschluss der Technikerprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker” unter Angabe der gewählten Fachrichtung und bestätigt den Erwerb der Fachhochschulreife.
Die SMTS führt die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker in Vollzeit in den folgenden Fachbereichen durch:
Techniker-Rahmenlehrplänen des Ministeriums für Bildung und Kultur entnehmen.
Detailierte Informationen zu den angebotenen Lehrgängen der Fachrichtungen Kraftfahrzeugtechnik, Maschinentechnik und Elektrotechnik können Sie denHäufige Fragen zur Technikerausbildung in Vollzeit
Der Staatlich geprüfte Techniker positioniert sich als Selbstständiger oder im Management von Unternehmen unter anderem mit folgenden Aufgaben:
- Mitarbeit bzw. Leitung im Planungs-, Forschungs- und Entwicklungsbereich sowie im Herstellungs-, Wartungs- und Instandhaltungsbereich
- Durchführung von Kundenberatungen
- Mitarbeit im Qualitätsmanagement
- Mitarbeit bzw. Leitung von Projekten
- Durchführung von Schulungen
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Berufsschulabschluss
- Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Zielsetzung der gewählten Fachrichtung geeigneten (einschlägigen) Ausbildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens:
- einem Jahr bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
- zwei Jahren bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren.
Hinweis: Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses
Der erfolgreiche Abschluss des Bildungsganges der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung (Berufsschulabschluss), der durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgewiesen wird, schließt die Berechtigung eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn:
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule ein Notendurchschnitt (ohne Sport) von mindestens 3,0 erreicht wurde,
- die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren abgeschlossen wurde,
- eine insgesamt mindestens fünfjährige, nicht auf bestimmte Klassenstufen bezogene Teilnahme am Fremdsprachenunterricht vorliegt, wobei die zuletzt erteilte Fachnote mindestens „ausreichend“ sein muss.
Der mittlere Bildungsabschluss ist bei der Berufsschule zu beantragen, die das Abschlusszeugnis ausgestellt hat.
Die Bewerbung bzw. Anmeldung erfolgt mit dem von der Saarländischen Meister- und Technikerschule zur Verfügung gestellten Formular unter Beifügung der geforderten Nachweise. Bewerbungen bzw. Anmeldungen sind laufend möglich. Die Auswahl der Teilnehmenden wird nach dem Bewerbungsschluss am 30. April eines Jahres getroffen. Nach Zulassung wird eine Aufnahmebescheinigung erstellt.
Informationsmaterial und Formulare für die Weiterbildung zum Techniker (m/w/d) in Vollzeit
In der staatlichen Technikerprüfung soll das Erreichen des Ausbildungsziels der Fachschule für Technik und damit die berufliche Befähigung zur Wahrnehmung von Aufgaben als Techniker auf der mittleren Führungsebene sowie zur Vorbereitung auf die unternehmerische Selbstständigkeit nachgewiesen werden. Zugleich dient die Prüfung dem Nachweis der Voraussetzung zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Die Technikerprüfung besteht am Ende des 4. Semesters aus der Erstellung einer Technikerarbeit, einer schriftlichen und ggf. einer mündlichen Prüfung, die vor der zuständigen Prüfungskommission des Bildungsministeriums stattfinden. Prüfungsfächer sind alle in der jeweiligen Fachrichtung ausgewiesenen Fächer des Pflichtbereichs.
Doppelqualifikation zum Meister – ein Zusatzangebot der SMTS für angehende Staatlich geprüfte Techniker
Studierende der Technikerschule können während des 3. und 4. Semesters ihrer Ausbildung zum Techniker durch Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (Teil I) der Meisterausbildung den Meisterbrief erwerben. In Teil I, III und IV muss eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden, die am Ende der Lehrabschnitte und vor den zuständigen Meisterprüfungsausschüssen der Handwerkskammer des Saarlandes abgelegt wird. Der Teil II der Meisterprüfung wird über den Technikerabschluss anerkannt.
Auf Antrag können Prüflinge von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit werden:
- Teil II Staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) in der jeweiligen Fachrichtung
- Teil III Gepr. Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HWO (m/w/d) bzw. bestandene Meisterprüfung in einem anderen Handwerk
- Teil IV Fortbildungsprüfung Ausbildung der Ausbilder (AdA) bzw. bestandene Meisterprüfung in einem anderen Handwerk
Prüfungsbestandteile:
- Fachpraxis (Teil I): Erarbeitung eines Meisterprüfungsprojekts
- Fachpraxis (Teil II): Anerkennung des staatl. Technikerabschlusses im Rahmen der Doppelqualifikation
- Wirtschaft und Recht (Teil III): Schriftliche Prüfung
- Berufs- und Arbeitspädagogik (Teil IV): Schriftliche und praktische Prüfung
- Studium an den Hochschulen des Saarlandes bzw. der Universität des Saarlandes
- Zulassung zum betriebswirtschaftlichen Zusatzstudium „Geprüfter Betriebswirt HWK”
- Meisterbrief und Technikerabschluss sind nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) und dem Europäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) zu einem Bachelorabschluss (Niveaustufe 6) gleichwertig
- Viersemestriges Studium der Betriebswirtschaftslehre – Vertiefungsrichtung Handwerksmanagement – an der ASW gGmbH (Akademie der Saarwirtschaft – Duale Bildungseinrichtung der htw saar) mit Abschluss „Bachelor of Arts“ (Anerkennung von zwei Semestern)
- Staatl. gepr. Technikern der Fachrichtung Maschinentechnik werden zwei Semester beim Studium Wirtschaftsingenieurwesen (berufsintegrierend) der htw saar anerkannt.
Unterrichtsorte
Der fachtheoretische Unterricht findet in den Räumen der Saarländischen Meister- und Technikerschule, Hohenzollernstraße 47-49, 66117 Saarbrücken statt.
Die Unterrichtsräume bieten eine zeitgemäße Ausstattung mit Smartboards und WLAN.
Unterrichtszeiten
Für alle Fachrichtungen beginnen die Lehrgänge (vorbehaltlich einer Durchführung) jährlich zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien.
Die Unterrichtszeiten sind:
- montags bis freitags, gegebenenfalls samstags
- zwischen 7:30 Uhr und 17:00 Uhr
Es gilt die Ferienordnung für saarländische Schulen. Der jeweilige Stundenplan wird zu Beginn des Lehrgangs ausgehändigt. Abweichungen sind möglich.
Fördermöglichkeiten
Wussten Sie, dass Sie die Kosten Ihrer Meisterqualifikation oder die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker dank des Aufstiegsbonus und des Aufstiegs-BAföGs erheblich reduzieren können?
Downloads
Informationsmaterial und Formulare für die Meistervorbereitung und die Technikerausbildung in Vollzeit.
Individuelle Beratung
Informationen zum Schulbetrieb und der Schulorganisation sowie Details zu den Lehrgängen und zum Unterricht geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie mit unserer Ansprechparterin Mercedes Becker einen Termin.
Terminvereinbarung unter mercedes.becker@hwk-saarland.de oder 0681 5809-139