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Sachverständige des Handwerks
Mit ihrem besonderen Fachwissen werden Sachverständige von Kunden, Handwerkern, Gerichten oder Behörden für gutachterliche Tätigkeiten herangezogen. Darüber hinaus vermitteln sie oftmals mit Schiedsgutachten bei Konflikten und Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und Kunden. Die Handwerkskammer des Saarlandes hat rund 100 Sachverständige aus verschiedenen Handwerksberufen öffentlich bestellt und in diesem wichtigen Amt vereidigt. Bei der Handwerkskammer des Saarlandes finden Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Ihnen kompetent und praxisnah zur Verfügung stehen, sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit, Mietstreitigkeiten u. Ä.
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Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Voraussetzungen der Bestellung zum Sachverständigen
Aufgaben, Pflichten und Kosten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Merkblatt Aufgaben, Pflichten und Kosten
Personalbogen zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige(r) durch die Handwerkskammer des Saarlandes
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung