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RechtEinigungsstelle
Bei Problemen zwischen Handwerkern und Kunden müssen nicht direkt die Gerichte bemüht werden. Für die meisten Unstimmigkeiten finden sich auch außergerichtliche Lösungen. Hilfreich ist es, wenn ein unabhängiger Dritter zwischen den Konfliktparteien vermittelt. In solchen Fällen steht die Handwerkskammer gerne als Vermittler zur Verfügung.
Wie kann ich die Einigungsstelle einschalten?
Die Einigungsstelle der Handwerkskammer des Saarlandes (HWK) wird auf Antrag tätig. Wenn Sie Vermittlung in einem Konflikt benötigen, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an uns. Das können Sie über das Antragsformular tun oder Sie schicken uns einfach eine E-Mail. Damit alle Beteiligten wissen, worum es geht, ist eine schriftliche Mitteilung wichtig.
Wenn Sie Fragen zum Einigungsverfahren haben, können Sie uns aber natürlich auch einfach anrufen.
Kurzinfo zum Verfahren
Das Einigungsverfahren ist ein außergerichtliches, freiwilliges Verfahren. Die Einigungsstelle kann die Parteien nicht zur Teilnahme an einem Einigungsverfahren verpflichten. Sollte eine Partei mit der Durchführung eines Einigungsverfahrens nicht einverstanden sein, muss die Angelegenheit deshalb anderweitig geklärt werden.
Claus Ochner
Stabsstellenleiter Recht und Revision, Justiziariat, Datenschutzbeauftragter
Tel. 0681 5809-171
Fax 0681 5809222-171
c.ochner@hwk-saarland.de
Ulrike Sauer
Sekretärin Stabsstelle Recht und Revision, Justiziariat
Tel. 0681 5809-203
Fax 0681 5809222-203
u.sauer@hwk-saarland.de