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Ausschreibungen und Vergabeverfahren
Die Handwerkskammer des Saarlandes ist als landesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts dem Haushaltsrecht verpflichtet und wendet konsequent das Vergaberecht an. Diese Verpflichtung dient der Förderung des Wettbewerbs im marktwirtschaftlichen Sinne. Sie gewährleistet eine maximale Transparenz während des Vergabeprozesses und sichert eine verantwortungsvolle Nutzung der finanziellen Ressourcen gemäß den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Telefon 0681 5809-194
t.paul@hwk-saarland.de
Erfolgte Vergaben
Ex-Post-Transparenz Information gemäß § 30 Abs. 1 UVgO und § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A.
Liefer- und Dienstleistungen (UVgO, VOB/A)
Information nach der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für vergebene Aufträge ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
| Vergabenummer | Titel | Enddatum |
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