Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Technische Beratung

Zertifizierte Unternehmen gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Unternehmen dürfen Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Brandschutzeinrichtungen nur durchführen, wenn sie ein entsprechendes Unternehmenszertifikat gemäß § 6 ChemKlimaschutzV vorweisen können.

Wenn Sie ein zertifiziertes Handwerksunternehmen nach § 6 ChemKlimaschutzV sind und in diese Liste aufgenommen werden möchten, sprechen Sie uns an.

Manfred Kynast
Telefon 0681 5809-137
m.kynast@hwk-saarland.de


Rita Schlicker
Telefon 0681 5809-163
r.schlicker@hwk-saarland.de