Berufsanerkennung

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Berufsanerkennung


Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Alle Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Neben Ausbildungsnachweisen können bei der Gleichwertigkeitsprüfung auch erworbene Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.

Für die Anerkennung handwerklicher Berufe ist die Handwerkskammer des Saarlandes die zuständige Stelle, sofern der Anerkennungsinteressent im Saarland wohnt oder im Saarland arbeiten möchte.

Zentraler Ansprechpartner in der Handwerkskammer des Saarlandes ist die Fachstelle für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Leistungen. Diese führt Gleichwertigkeitsprüfungen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch.
Sie informiert Anerkennungsinteressenten über die vielfältigen Möglichkeiten der Berufsanerkennung im Handwerk und berät sie bei der Wahl einer geeigneten Vorgehensweise in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen und Zielen.

Vor der Beantragung eines gebührenpflichtigen Gleichwertigkeitsfeststellungs-
verfahrens empfiehlt die Fachstelle die Inanspruchnahme einer gebührenfreien Einstiegsberatung.

Kontakt:

Andrea Schmidt

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-286
Fax 0681 5809222-286
a.schmidt@hwk-saarland.de

Informationsmaterialien und Formulare zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und zur Anerkennung der Berufsqualifikation von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) finden Sie hier:

Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BQFG

Informationen und Formulare zum Verfahren nach dem BVFG

BQ Portal


BQ-Portal

Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen

Seit Inkrafttreten des "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz BQFG, im April 2012 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zuständigen Stellen eine neue Aufgabe: sie müssen alle im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit deutschen Abschlüssen vergleichen. Das setzt umfangreiches Wissen über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsabschlüsse voraus. Entsprechende Informationen waren in der Vergangenheit jedoch nur schwer zugänglich. Genau hier setzt das 2011 auf Initisative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen der Fachkräfte-Offensive ins Leben gerufene BQ-Portal an.

Es bietet den für die Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen (insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und Kammern der Freien Berufe) wertvolle Informationen und praktische Orientierungshilfen für ihre Arbeit.

Auch Unternehmen finden hier Informationen, um beispielsweise im Ausland erworbene Qualifikationen und Abschlüsse von Bewerberinnen und Bewerbern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besser einschätzen zu können.

Hintergrundinformationen zur Bewertungspraxis in Deutschland, vielfältige Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten, fundierte Arbeitshilfen sowie individuelle Beratungs- und Schulungsangebote für registrierte Nutzerinnen und Nutzer runden das Angebot des BQ-Portals ab.

Anerkannt in Deutschland


Anerkannt in Deutschland

Das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz

"Anerkennung in Deutschland" ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses stellen können. Mit wenigen Klicks leitet sie der "Anerkennungs-Finder" an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle.

Beraterinnen und Berater finden auf der Website zudem alle relevanten Informationen über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung sowie zu den rechtlichen Grundlagen. Alle Inhalte sind derzeit auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Türkisch, Griechisch und Arabisch verfügbar.