Der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)
1. Wie und wo kann der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
1. Wie und wo kann der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
Zuständig für die Bearbeitung und die Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) für das Handwerk ist die Handwerkskammer des Saarlandes.Ansprechpartnerin für Informationen zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus) ist Helga Herrgen, Telefon 0681 5809-124, E-Mail: meisterbonus@hwk-saarland.de.
Das Antragsverfahren
Die Antragsformulare für den Aufstiegsbonus (Meisterbonus) werden automatisch an alle Absolventen entsprechender Fortbildungsprüfungen (Absolventen entsprechender (Aufstiegs-)Fortbildungen gemäß Ziffer 2.), die ihre Fortbildung erfolgreich nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben, durch die HWK-Geschäftsstelle des Meisterprüfungsausschusses versandt. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses schriftlich und unter der Verwendung des von der Handwerkskammer zur Verfügung gestellten Formulars gestellt werden.2. Für wen gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
2. Für wen gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich, deren Abschluss nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet werden. Derzeit gilt dies für den Bereich des Handwerks für folgende Abschlüsse:- Meisterprüfung
- Staatlich geprüfter Techniker
- Betriebswirt des Handwerks
- Kaufmännischer Fachwirt
- Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk
- Polier
3. Ab wann gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
3. Ab wann gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
Der Aufstiegsbonus (Meisterbonus) wird für Absolventen von (Aufstiegs-)Fortbildungen gemäß Ziffer 2. gewährt, die ihre Fortbildung erfolgreich nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben. Die Prüfung muss vor der Handwerkskammer des Saarlandes abgelegt worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung im Saarland nicht angeboten wird. Wird die Prüfung im Saarland nicht angeboten, so muss die Prüfung vor einer Handwerkskammer in einem anderen Bundesland abgelegt werden. Ebenfalls wird Staatlich geprüften Technikern, die ihre Prüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur erfolgreich im Saarland abgelegt haben, der Aufstiegsbonus gewährt. Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen.5. Wann muss der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
5. Wann muss der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) muss spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses schriftlich und unter der Verwendung des von der Handwerkskammer zur Verfügung gestellten Formulars gestellt werden. Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland liegen. Bitte reichen Sie hierzu eine Meldebestätigung oder eine Kopie des Personalausweises zu Ihrem Antragsformular ein.Weitere Dokumente zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus) als Download
Weitere Dokumente zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus) als Download
- Informationen der Landesregierung zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus)
- Richtlinie des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zur Vergabe des Aufstiegsbonus - Stand 18.10.2022
- PDF-Dokument "Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Aufstiegsbonus (Meisterbonus)" (wird automatisch mit dem Prüfungszeugnis an die Abolventinnen und Absolventen versandt)
- PDF-Dokument Nebenbestimmungen zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus)
Informationen zu individuellen Fördermöglichkeiten
Informieren Sie sich hier über weitere individuelle Fördermöglichkeiten wie zum Beispiel Begabtenförderung, Bildungsprämie oder Meister-BAföG / das Aufstiegsfortbildungprogramm: Fördermöglichkeiten- Inhalt
- 1. Wie und wo kann der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
- 2. Für wen gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
- 3. Ab wann gilt der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
- 4. Wie hoch ist der Aufstiegsbonus (Meisterbonus)?
- 5. Wann muss der Antrag auf Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gestellt werden?
- 6. Kann der Aufstiegsbonus (Meisterbonus) mehrmals beantragt werden?
- Weitere Dokumente zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus) als Download
- Informationen zu individuellen Fördermöglichkeiten