Teilnahmebedingungen zur Aktion „Top-Arbeitgeber im Saar-Handwerk“
1. Veranstalter der Aktion
Die Aktion „Top-Arbeitgeber im Saar-Handwerk“ wird von der Handwerkskammer des Saarlandes in Kooperation mit der Sparkassen-Finanzgruppe Saar organisiert.
2. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende von Handwerksbetrieben mit Sitz im Saarland.
- Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Handwerkskammer des Saarlandes, der Sparkassen-Finanzgruppe Saar sowie deren Familienmitglieder.
3. Teilnahmezeitraum
- Die Aktion startet am 02.06.2025 und endet am 28.09.2025 um 23:59 Uhr.
- Nominierungen, die nach diesem Zeitraum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
4. Teilnahmevoraussetzungen
- Zur Teilnahme muss ein Handwerksbetrieb als „Top-Arbeitgeber im Saar-Handwerk“ von einem Mitarbeitenden vorgeschlagen werden.
- Die Nominierung erfolgt über die bereitgestellte Aktionsseite https://www.hwk-saarland.de/top-arbeitgeber-im-saar-handwerk/.
- Die Bewerbung muss eine Begründung enthalten, was den Betrieb zu einem Top-Arbeitgeber macht. Außerdem kann die Nominierung mit einem selbstaufgenommenen Foto oder einem Video (MP4, AVI, MOV, WMV) ergänzt werden.
5. Auswahl der Gewinner
- Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Handwerkskammer des Saarlandes und der Sparkassen-Finanzgruppe Saar, wählt im Zeitraum vom 02.06.2025 bis zum 28.09.2025 bis zu 6 Einsendungen aus.
- Die Bewertungskriterien umfassen insbesondere Originalität, Kreativität und Themenbezug der Einsendungen.
- Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt.
6. Gewinne
- Den Gewinnerbetrieben stellen wir ein exklusives Party-Paket für ein Grillfest für Mitarbeitende zur Verfügung.
- Das Party-Paket umfasst:
- ein Zapfmobil inkl. Kühlschrank
- Getränke (für maximal 30 Personen)
- ein Grillgut-Paket (Schwenker und Würstchen für maximal 30 Personen)
- Flûtes (für maximal 30 Personen)
- 3 Biertischgarnituren
- Das Grillfest wird an einem mit dem Veranstalter abzustimmenden Termin zwischen dem 2. Juni 2025 und dem 28. September 2025 stattfinden.
- Der jeweilige Gewinnerbetrieb stellt das Grillgerät und alle weiteren erforderlichen Dinge wie beispielsweise Geschirr.
- Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
7. Rechte und Nutzung
- Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass eingereichte Fotos und Videos von der Handwerkskammer des Saarlandes und der Sparkassen-Finanzgruppe Saar im Rahmen der Aktion räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt verwendet und auf ihren Kommunikationskanälen (inkl. Social Media, Webseite) veröffentlicht werden dürfen.
- Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Teilnahme, dass alle eingereichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte verletzt werden.
- Es dürfen daher nur Bild- und Video-Dateien hochgeladen werden, an denen die Teilnehmer alle Rechte besitzen. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Teilnehmer werden Vorstehendes auf Wunsch in Textform versichern. Sie stellen den Veranstalter von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei.
- Die hochgeladenen Fotos oder Videos dürfen keine Inhalte haben, deren Veröffentlichung oder Verbreitung den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht, oder die sonst gegen ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift verstoßen. Gegen die guten Sitten verstoßende und/oder in sonstiger Weise verwerfliche oder anstößige Fotos oder Videos werden von der Aktion ausgeschlossen.
- Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
8. Datenschutz
- Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels oder die Inanspruchnahme des Gewinns erforderlich und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.
- Die zur Gewinnermittlung und- abwicklung abgefragten personenbezogenen Daten werden nach vollständiger Durchführung des Gewinnspiels unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.hwk-saarland.de/datenschutzerklaerung/.
9. Haftung
- Der Veranstalter übernimmt außerhalb seines Einflussbereichs keine Haftung für technische Störungen, die eine Teilnahme an der Aktion beeinträchtigen.
- Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Kontakt
Bei Fragen zur Aktion wenden Sie sich bitte an:
Handwerkskammer des Saarlandes
Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes
0681 5809-140
Betriebsberatung@hwk-saarland.de
11. Sonstiges
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder die Aktion aus wichtigem Grund, insbesondere bei Manipulationsversuchen, abzubrechen.