
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. März 2027 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen – zu den Winterprüfungen 2026/2027 zugelassen.
Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) beziehungsweise Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 – 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.
Anmeldeschluss ist der 28. August 2026. Später eingehende Anmeldungen können zum Winterprüfungstermin 2026/2027 nicht mehr berücksichtigt werden.