Normen, Vorschriften, Gesetze für Handwerker

Technische Beratung Normen, Vorschriften und Gesetze

Immer umfangreiche gesetzliche Vorschriften und Anforderungen sowie eine Vielzahl an technischen Regeln, Normen und Bestimmungen kennzeichnen die Situation, mit der sich Handwerksbetriebe, aber auch Existenzgründer auseinandersetzen müssen.

Hierzu gehören u. a.:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz / BG-Vorschriften
  • Arbeitsstättenverordnung / Anforderungen der UBA
  • Tachographen / Maut

Damit Sie diese Herausforderungen meistern können, steht Ihnen die Technische Beratung unserer Handwerkskammer zur Seite. Wir unterstützen Sie und geben Ihnen wichtige Hilfestellungen und Informationen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz / BG-Vorschriften

Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für Ihr Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Es gilt daher, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Als Unternehmer sind Sie zudem verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe zu organisieren.

Wir beraten Sie zu einem effektiven und wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz!

Arbeitsstättenverordnung / Anforderungen der UBA

An Arbeitsstätten, insbesondere in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern, werden zahlreiche Anforderungen gestellt. Dies betrifft die technische Ausstattung (z.B. Lüftung, Licht), die räumlichen Gegebenheiten (z.B. Raumhöhe, Anzahl der Toiletten) oder auch organisatorische Anforderungen (z.B. Parkplätze).  

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Einrichtung Ihrer Betriebsräume!

Lenk- und Ruhezeiten

Für Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten. Zudem kann für die Fahrzeuge auch eine LKW-Maut anfallen.

Ob Sie als Betrieb von diesen Vorschriften betroffen sind, erfahren Sie bei unserem technischen Unternehmensberater.

Tachographen – Austauschpflicht für grenzüberschreitenden Verkehr ab 2025

Wir erinnern an die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.

Mehr erfahren


Ansprechpartner



Telefon 0681 5809-137
m.kynast@hwk-saarland.de