KI-Kennzeichnungspflicht kommt – jetzt vorbereitet sein!

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Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte nach der EU-KI-Verordnung verpflichtend gekennzeichnet werden. Was auf den ersten Blick wie ein sinnvoller Schritt für mehr Transparenz im Netz erscheint, wird in Fachkreisen inzwischen auch kritisch gesehen. Nicht nur von Technologiekonzernen oder kleinen Betrieben, sondern ausgerechnet von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). In ihrer Stellungnahme zur Verordnung warnt sie davor, dass die neuen Pflichten in der Praxis kaum umsetzbar seien, insbesondere für kleinere Akteure.

Der Verordnungstext ist streng. Egal ob ein Social-Media-Post, ein Werbetext oder ein Bild mit KI erstellt wurde, künftig muss kenntlich gemacht werden, dass kein Mensch allein Urheber war. Wer diese Pflicht versäumt, riskiert Sanktionen. Doch wie genau eine solche Kennzeichnung aussehen soll, bleibt bisher vage. Die BRAK spricht von einer „praktisch kaum zu bewältigenden Anforderung“ und kritisiert, dass ein solches pauschales Kennzeichnungsgebot kaum zwischen belanglosen und irreführenden Inhalten unterscheide.

Besonders problematisch sei, dass auch harmlose, automatisch generierte Inhalte, etwa ein KI-gestützter Rechtschreibvorschlag, ein Chatbot-Antworttext oder ein vereinfachtes Produktfoto unter die gleiche Pflicht fallen könnten wie manipulierte Deepfakes. Das, so die BRAK, verwässere den eigentlich sinnvollen Schutzgedanken der Verordnung. Der Gesetzgeber wolle Missbrauch bekämpfen, schieße aber über das Ziel hinaus mit Folgen für die Praxis.
Aus unserer Sicht stellt sich nun die Frage, was diese Debatte für das Handwerk konkret bedeutet.
Klar ist, wer heute bereits mit KI-gestützten Tools arbeitet, sei es bei der Texterstellung, der Kundenkommunikation oder im Marketing, sollte sich frühzeitig mit dem Thema befassen. Noch sind die nationalen Umsetzungsregelungen offen, doch der Trend geht klar in Richtung einer umfassenden Kennzeichnungspflicht im Sinne der Transparenz. Auch wenn die BRAK mit ihrer Kritik auf offene Ohren stößt, wird die EU-Kommission an der grundsätzlichen Linie kaum rütteln.

Wer auf KI setzt, sollte jetzt beginnen, die eigenen Prozesse zu prüfen und KI-generierte Inhalte intern zu kennzeichnen. Auch Schulungen der Mitarbeitenden und ein wacher Blick auf künftige nationale Vorschriften sind sinnvoll. Wer vorbereitet ist, wird später nicht von neuen Pflichten überrascht und kann gleichzeitig gegenüber Kunden mit einem verantwortungsvollen Umgang mit KI punkten. Gerne unterstützt Sie der DigiBIT der Handwerkskammer bei Fragen rund um KI-Lösungen.


Ansprechpartner


Alexander Petto
Beauftragter für Innovation und Technologie Themenschwerpunkt Digitalisierung (DIGI–BIT)
Telefon 0681 5809-141
a.petto@hwk-saarland.de