Außenwirtschaft Neuerungen in Frankreich

Außenwirtschaft und Messen
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Mindestlohn  

Zum 1. Januar 2024 gab es eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich.

Der Salaire minimum de croissance (SMIC) beträgt nun 11,65 Euro brutto pro Stunde, was bei einer 35-Stunden-Woche einem Monatsbruttolohn von 1766,92 Euro entspricht. Entsprechend sind auch die Mindestlöhne für unter 18-jährige und die Ausbildungsvergütungen gestiegen.  

Sofern ein Tarifvertrag, wie beispielsweise im Baugewerbe, für allgemeinverbindlich erklärt wurde und Anwendung findet, gilt der darin genannte höhere Tariflohn.  

Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn turnusgemäß (voraussichtlich) wieder erhöht.

Tipps für das Meldeportal SIPSI  

Das französische Arbeitsministerium hat im Onlineportal SIPSI, welches für die Meldung entsandter Mitarbeiter eingerichtet wurde, Änderungen vorgenommen:  

  • Auf der Startseite des Benutzerkontos kann nun direkt mit einem Klick die entsprechende Meldeform ausgewählt werden. Für Handwerksunternehmen trifft in den meisten Fällen die Meldung einer internationalen Dienstleistung zu.
  • Nachdem die Entsendungserklärung übermittelt ist, haben Sie nun die Möglichkeit, die Kontaktdaten der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde des Dienstortes zu erhalten.
  • In der Rubrik Empfänger/Kunde erfolgt die Eingabe von Straße, Hausnummer, PLZ und Ort in einer einzigen Zeile und durch Auswahl der Ergebnisliste wird die richtige Adresse ausgewählt.
  • Das Meldeportal gibt es auch auf Deutsch mit vereinfachter Bedienung. Zur Änderung in die deutsche Sprache loggen Sie sich ein, wählen oben rechts „Mon Compte“ aus und wählen unter „Langue“ den Begriff „Allemand“. Nach dem Abspeichern steht Ihnen das Portal vollständig auf Deutsch zur Verfügung.
  •  „Häufig gestellte Fragen“ gibt es auf Deutsch.
  • Die Vergütung der entsandten Arbeitnehmer ist mit dem Bruttostundenlohnsatz in ganzen Zahlen anzugeben.
  • Abgegebene Meldungen können abgeändert (Änderung des Einsatzdatums, Hinzufügen neuer Mitarbeiter) und gelöscht werden.
  • Nicht nur Entsendebetriebe, sondern auch ihre Vertreter und Auftraggeber haben die Möglichkeit, im Meldeportal SIPSI einen Account anzulegen und Meldungen zu bearbeiten.
  • Auftraggeber haben die Möglichkeit, von ihrem Account aus durch Einholung einer Empfangsbestätigung für Entsendemeldungen zu prüfen, ob ihre ausländischen Vertragspartner und ggf. auch deren Subunternehmer die vorgeschriebenen Meldungen vorgenommen haben (gewerbliche Auftraggeber sind hierzu gesetzlich verpflichtet). Es erscheint dann bei dem Entsendebetrieb in der Rubrik „Die Zugangsanträge zu meinen Meldungen verwalten“ ein Antrag auf Zugang zu der Empfangsbestätigung der Meldung. Dieser Antrag kann angenommen oder abgelehnt werden.