Außenwirtschaft Neuerungen in Luxemburg

Außenwirtschaft in Luxemburg
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Mindestlöhne

Seit 1. September 2025 gelten neue Mindestlöhne in Luxemburg.

Der Mindestlohn für volljährige unqualifizierte Arbeitnehmer beträgt  im Großherzogtum Luxemburg monatlich mindestens 2.637,79 EUR bzw. mindestens 15,2473 EUR pro Stunde. Für volljährige qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Mindestlohn bei 3.165,35 EUR im Monat bzw. bei einem Stundenlohn von mindestens 18,2968 EUR.

Entsprechend sind auch die Mindestlöhne für Minderjährige und die Ausbildungsvergütungen gestiegen.

Sofern ein Tarifvertrag, wie beispielsweise im Baugewerbe, für allgemeinverbindlich erklärt wurde und Anwendung findet, gilt der darin genannte höhere Tariflohn.

Bauferien in Luxemburg 2024

In Luxemburg gibt es zwei allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für gewisse Gewerke im Sommer und Winter Bauferien vorsehen. In dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden!

Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden.

Nähere Infos hierzu sowie die aktuellen Zeitintervalle der Bauferien finden Sie unter: