Mindestlöhne
Seit 1. September 2023 gelten neue Mindestlöhne in Luxemburg.
Der soziale Mindestlohn wurde für unqualifizierte Arbeiter älter als 18 Jahre auf brutto 14,8609 Euro/Stunde erhöht, was einem Brutto-Monatslohn von 2.508,24 Euro entspricht. Für qualifizierte Mitarbeiter steigt der Mindestlohn auf brutto 17,8331 Euro/Stunde, was einem Brutto-Monatslohn von 3080,00 Euro entspricht.
Entsprechend sind auch die Mindestlöhne für Minderjährige und die Ausbildungsvergütungen gestiegen.
Sofern ein Tarifvertrag, wie beispielsweise im Baugewerbe, für allgemeinverbindlich erklärt wurde und Anwendung findet, gilt der darin genannte höhere Tariflohn.
Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn turnusgemäß (voraussichtlich) wieder erhöht.
Bauferien in Luxemburg 2024
In Luxemburg gibt es zwei allgemeinverbindliche Tarifverträge, die für gewisse Gewerke im Sommer und Winter Bauferien vorsehen. In dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden!
Die tarifvertraglichen Vorgaben gelten zwingend sowohl für Luxemburger Unternehmen als auch für deutsche Unternehmen, die im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen in Luxemburg tätig werden. Die Bauferien für das Jahr 2024 sind nachfolgend aufgeführt:
Hoch- und Tiefbau
- Sommer: vom 26.07.2024 bis 18.08.2024 einschließlich
- Winter: vom 21.12.2024 bis 08.01.2025 einschließlich
Dies gilt insbesondere für:
- Bauunternehmer
- Wege- und Pflasterarbeiten
- Estrichleger
- Erd-, Aushub- und Kanalarbeiten
- Asphaltarbeiten
- Verfuger
- Eisenbieger
- Bohr- und Verankerungsunternehmer (entrepreneur de forage et d’ancrage)
Sanitär- und Heizungsbauer, Lüftungs- und Klimainstallationen (ausgenommen Kälteanlagenbau)
- Sommer: vom 5.8.2024 bis 25.8.2024
- Winter: keine Bauferien
Folgende Gewerke sind nicht von den Bauferien in Luxemburg betroffen:
- Aufzugbauer
- Platten- und Fliesenleger
- Elektriker
- Schreiner
- Maler
- Gipser-Verputzer
- Stuckateure
- Dachdecker-, Klempner-, Zimmerer- und Dämmarbeiten
- Glaser
Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen gibt es auf der Seite der ITM.