Übergangsregelung für elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen
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In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch elektronische Rechnungen ausstellen. Sie erhalten dann die Vorsteuer nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus elektronischen Rechnungen. Als Starttermin für die E-Rechnungspflicht plant die Bundesregierung den 1. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Danach ist folgender Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung vorgesehen:

ab 1. Januar 2027: verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro

ab 1. Januar 2028: verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich gegenüber der Bundesregierung unter anderem erfolgreich für eine gestaffelte Einführung – gemessen am Vorjahresumsatz und abhängig von der Unternehmensgröße – eingesetzt, um den Einführungsprozess für unsere Betriebe zu entzerren.

Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie in der ZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ (Stand: Mai 2023): 111994 (handwerksblatt.de)