
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab dem 1. Januar 2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt.
Durch das Steueränderungsgesetz 2025 wird der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt.
Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter.
Ausführliche Informationen und ein Merkblatt dazu stehen auf der Website des ZDH bereit:
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026 | ZDH