Jahressteuergesetz 2024: Verbesserungen für das Handwerk

Jahressteuergesetz
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Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet und dabei wichtige Anliegen des Handwerks berücksichtigt. Zu den positiven Änderungen gehört der Verzicht auf die geplante Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen.

Die weiteren wichtigen Änderungen für Handwerksbetriebe haben wir nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Verschiebung neuer Umsatzsteuerregelungen: Einführung neuer Vorgaben für den Vorsteuerabzug auf den 1. Januar 2028 verschoben, um Unternehmen zu entlasten.
  • Ausnahme für Kleinunternehmer: Keine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich über den 1. Januar 2028 hinaus. Ab 2025 keine Rechnungspflicht für grundstücksbezogene Leistungen an Privatpersonen.
  • Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit: Steuerliche Vorteile für Organisationen, die sozialen Wohnraum anbieten.
  • Erhöhung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 4.800 Euro, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Erleichterungen bei der Grundsteuer: Niedrigerer Grundsteuerwert kann angesetzt werden, wenn er mindestens 40 % unter dem festgesetzten Wert liegt.
  • Verlustverrechnung bei Termingeschäften: Verluste sind uneingeschränkt mit Kapitalerträgen verrechenbar.

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