Serie: 125 Jahre Handwerkskammer des Saarlandes Teil 3: Wiederaufbau und wirtschaftliche Eingliederung

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Archivfoto: Julius Schmidt / Handwerkskammer des Saarlandes


Die Jahre 1945 bis 1959 standen für das saarländische Handwerk und die Handwerkskammer im Zeichen des Wiederaufbaus und der Rückkehr zu einer geregelten Wirtschaftsordnung in einer freien Marktwirtschaft.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges lagen weite Teile des Saarlandes in Schutt und Asche. Die Infrastruktur war stark in Mitleidenschaft gezogen: Schienennetz, Brücken und Industrieanlagen waren zerstört. Für den Wiederaufbau fehlte es an Geld, Material und Fachkräften.

Trotz der unsicheren Lage nahm die Handwerkskammer zu Saarbrücken bereits im April 1945 ihre Tätigkeit wieder auf – zunächst in Ottweiler, da das Kammergebäude in Saarbrücken zerstört war. Bereits im August desselben Jahres konnten jedoch die ersten Räume in Saarbrücken wieder bezogen werden. Im Februar 1948 begann der Wiederaufbau des Kammergebäudes in der Hohenzollernstraße, das Ende 1949 weitgehend bezugsfertig war – die angrenzende Lehrwerkstatt hatte den Krieg unbeschadet überstanden.

Ein Meilenstein war die erste offizielle und protokollierte Vorstandssitzung der Handwerkskammer nach dem Krieg am 13. September 1948. Im Mai 1950 verabschiedete der Landtag des Saarlandes dann das „Gesetz über Organisation und Aufgaben der Handwerkskammer des Saarlandes“. Damit wurde die HWK als öffentlich-rechtliche Vertretung des Handwerks in der Region anerkannt, unter dem neuen Namen Handwerkskammer des Saarlandes (HWK). Die erste Vollversammlung unter dem neuen Präsidenten Wilhelm Maurer fand am 15. Januar 1951 statt. Die Kammer vertrat damals rund 12.500 Handwerksbetriebe.

Beteiligung an der ersten Saarmesse

Auch öffentlich zeigte das Handwerk bald wieder Präsenz: Vom 12. bis 22. Oktober 1950 wurde auf dem Messegelände in Saarbrücken eine große Handwerkerschau veranstaltet. Im selben Jahr beteiligte sich die HWK aktiv an der ersten Saarmesse. Diese Veranstaltungen waren deutliche Zeichen dafür, dass sich das Handwerk als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Saarland wieder etablierte.

Die folgenden Jahre waren geprägt von der besonderen politischen und wirtschaftlichen Situation des Saarlandes. 1957 wurde die neue Meisterschule eröffnet, die erstmals einen Lehrgang für Bäcker anbot. Zuvor mussten angehende Handwerksmeister für ihre Ausbildung immer ins Bundesgebiet ausweichen. 1958 erließ die saarländische Landesregierung eine Satzung für die Staatliche Meisterschule. Die Gesellenausbildung blieb problematisch: Es fehlten geeignete Werkstätten für den praktischen Unterricht. Deshalb beschloss der HWK-Vorstand den Ausbau der Gewerbeschule. Das Kammergebäude wurde erheblich erweitert und im Juli 1957 begannen die Bauarbeiten. Dabei entstand auch ein neuer großer Lehr- und Festsaal im Übergang zwischen Alt- und Neubau. Die Eröffnung des Erweiterungsbaus fand im Oktober 1959 statt.

Ein entscheidender Wendepunkt war die politische Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957. 1958 wurde das „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“ aus dem Jahr 1953 auch im Saarland eingeführt. Damit wurde die Handwerksrolle wiedereingeführt. Es folgten eine neue Satzung und eine Wahlordnung. Künftig waren auch Gesellen im Präsidium, im Vorstand und in der Vollversammlung vertreten. Am 24. Mai 1959 fanden Neuwahlen statt: Alois Keller wurde als Präsident bestätigt, und Schornsteinfeger Rudolf Eich aus Scheidt wurde als erster Geselle zum Vizepräsidenten gewählt.

Wie sich das saarländische Handwerk in den 1960er Jahren weiterentwickelte, erfahren Sie in Teil 4 dieser Reihe in der Juni-Ausgabe des DHB.


Quelle: Fabry, Philipp W., Dr. phil., „Das saarländische Handwerk und seine Organisationen in Geschichte und Gegenwart“, Verlag „Die Mitte“, Saarbrücken, 1999