Validierung der Berufserfahrung

Schreiner

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten die Regelungen des „Validierungsgesetzes“ (BVaDiG). Damit haben Erwachsene über 25 Jahre mit langjähriger Berufserfahrung in einem Handwerksberuf, aber ohne formalen Berufsabschluss, die Möglichkeit, ihre individuelle berufliche Handlungsfähigkeit feststellen zu lassen und sich diese von einer Handwerkskammer bescheinigen zu lassen. Dieser Vorgang wird als „Validierung der Berufserfahrung“ bezeichnet.

Die zuständige Stelle für die Verfahren ist die jeweilige Handwerkskammer vor Ort, sofern dort ein Prüfungsausschuss für den betreffenden Ausbildungsberuf vorhanden ist, im Saarland die Handwerkskammer des Saarlandes (HKW). Sie berät und klärt, ob ein Validierungsverfahren möglich ist. Gegebenenfalls erfolgt in Abstimmung mit den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern die Übernahme des Verfahrens für Berufe, für die dort ein Prüfungsausschuss berufen wurde.

Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Zugang zum Verfahren hat nur, wer im jeweiligen Beruf mindestens überwiegende Teile des Berufsbildes praktisch ausgeübt hat. Reine Aushilfstätigkeiten in begrenztem Umfang eröffnen keinen Zugang zum Verfahren. Die Dauer der Berufstätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer betragen. Die Kosten für das Verfahren sind vom Antragsteller zu tragen.

Da das gesamte Verfahren in Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Für Menschen mit Behinderung gibt es Sonderregelungen, zu denen die HWK gerne informiert.

Die Validierung von Berufserfahrung schafft neue Perspektiven – sowohl für Berufstätige als auch für Betriebe. Sie trägt dazu bei, berufliche Kompetenzen anzuerkennen und Potenziale optimal zu nutzen.

Ausführliche Information zum Validierungsverfahren mit FAQ.


Ansprechpartner


Fachbereich Anerkennung Berufsabschlüsse und Berufsvalidierung
Telefon 0681 5809-323
berufsvalidierung@hwk-saarland.de