Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Handwerksbetriebe

Bürokratieentlastungsgesetz
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Am 29. Oktober 2024 wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz bringt zahlreiche Neuerungen, die speziell kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe entlasten. Ziel ist es, Verwaltungskosten zu senken, Prozesse zu digitalisieren und den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Hier die zehn zentralen Maßnahmen, die Handwerksbetriebe betreffen:

  1. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
    Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Dies reduziert Lagerkosten und senkt den Verwaltungsaufwand.
  2. Anhebung der Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    Ab 2025 müssen Unternehmen mit Umsätzen bis 9.000 Euro (statt bisher 7.500 Euro) nur noch vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.
  3. Erhöhung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung
    Die Bagatellgrenze steigt von 500 auf 750 Euro, was die steuerliche Abrechnung von Wiederverkäufen erleichtert.
  4. Abbau von Meldepflichten
    Die Meldepflicht für touristische Übernachtungen deutscher Staatsangehöriger entfällt, was Beherbergungsbetrieben administrativen Aufwand erspart.
  5. Förderung der Digitalisierung
    Schriftformerfordernisse werden durch die Textform ersetzt, etwa bei Gewerberaum-Mietverträgen. Dies erleichtert digitale Prozesse erheblich.
  6. Erleichterungen bei der Verrechnungspreisdokumentation
    Unternehmen müssen bei steuerlichen Prüfungen nur noch gezielte Unterlagen vorlegen, statt automatisch alle Dokumente einzureichen.
  7. Automatisierte Datenübermittlung
    Krankenkassen können Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an Behörden übermitteln, wodurch Antragsprozesse beschleunigt werden.
  8. Reduzierung von Nachweispflichten
    Bei Elterngeldanträgen erfolgt der Nachweis der Geburt künftig automatisiert durch die Standesämter, was die Bearbeitung vereinfacht.
  9. Streichung veralteter Vorschriften
    Nicht mehr zeitgemäße Anzeige- und Informationspflichten, wie im Mess- und Eichgesetz, werden gestrichen.
  10. Digitalisierung im Steuerbereich
    Mit der Einführung einer zentralen Vollmachtsdatenbank wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Behörden effizienter, insbesondere im Bereich Sozialversicherungsrecht.

Weitere Maßnahmen finden Sie im PDF Auszug aus dem Bundesgesetzblatt