Ă„nderungen 2024


Änderungen 2024

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2024: Das ändert sich für Unternehmen

Zum Jahreswechsel stehen viele wichtige Änderungen an, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen. Darunter sind auch viele Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Einige Neuregelungen treten erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft.

Hinweis: Noch nicht absehbar sind die weitreichenden Folgen, die das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 15. November 2023 auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen haben wird.

Diese Übersicht auf der Seite des Deutschen Handwerksblatts zu den Änderungen wird laufend aktualisiert.

Wachstumschancen- gesetz


Wachstumschancengesetz: Mögliche Änderungen im neuen Jahr

Der Regierungsentwurf zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz enthält zahlreiche steuerliche Änderungen ab dem 1. Januar 2024, ist aber noch nicht verabschiedet. Was Unternehmer im kommenden Steuerjahr erwarten können ...
 

1. Geschenkaufwendungen

Wer Geschäftspartner und Kunden beschenken möchte, darf 2023 nicht mehr als 35 Euro netto pro Empfänger und Jahr für das Geschenk ausgeben. Ansonsten handelt es sich um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und der Vorsteuerabzug entfällt. Wer mit dem Schenken bis zum 1. Januar 2024 wartet, darf großzügiger sein. Die Freigrenze wird von 35 auf 50 Euro angehoben.

 

2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Müssen bewegliche Wirtschaftsgüter für den Betrieb kurzfristig angeschafft werden (zum Beispiel Werkzeuge) und beträgt der Kaufpreis nicht mehr als 800 Euro netto, kann der Kaufpreis sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Grenze von 800 auf 1.000 Euro angehoben.


3. Sammelpostenverfahren

Bisher können Gegenstände mit einem Kaufpreis bis 1.000 Euro netto in einem Sammelposten erfasst und gleichmäßig über nur fünf Jahre abgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Sammelpostenmethode für Gegenstände mit einem Kaufpreis von bis zu 5.000 Euro netto gelten. Es lohnt sich also, mit der Investition in Büromöbel, die bis zu 5.000 Euro pro Stück kosten, bis Januar 2024 zu warten. Statt einer Abschreibungsdauer von 13 Jahren gilt dann eine Abschreibungsdauer von nur fünf Jahren.


4. Neue Umsatzgrenzen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Bisher können gewerbliche Unternehmer, deren Umsatz nicht mehr als 600.000 Euro und deren Gewinn nicht mehr als 60.000 Euro beträgt, ihren Gewinn nach der einfacheren Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz ermitteln. Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Umsatzgrenze auf 800.000 Euro und die Gewinngrenze von 60.000 auf 80.000 Euro.


5. Ist-Besteuerung

Unternehmer, deren Umsatz bisher 600.000 Euro nicht überstieg, konnten beim Finanzamt einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Die Umsatzsteuer wird dann nicht schon fällig, wenn die Leistung erbracht wird, sondern erst, wenn der Kunde die Rechnung des Handwerkers beglichen hat. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Umsatzgrenze auf 800.000 Euro angehoben. Beträgt der Umsatz im Jahr 2023 also nicht mehr als 800.000 Euro, können Unternehmer im Jahr 2024 auf Antrag von der Ist-Besteuerung profitieren.


6. Steuerfreie Vermietung

Wer 2024 seine private Immobilie zeitweise vermietet und dabei nicht mehr als 1.000 Euro Mieteinnahmen erzielt, kann diese Miete nach einer Neuregelung steuerfrei vereinnahmen (§ 3 Nr. 73 EStG neu).


Weitere Informationen: Diese 5 Steueränderungen sind für 2024 geplant - dhz.net (deutsche-handwerks-zeitung.de)
 

Einwegverpackungen


Einwegverpackungen 2024: Das müssen Handwerker wissen

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