Studium

Studienberechtigung für Meister & Techniker


Studienberechtigung für Meister & Techniker

 
Wer seine Meisterprüfung oder seinen Abschluss zum/zur Staatlich geprüfte/n Techniker/in erfolgreich absolviert hat, kann an jeder Hochschule studieren. Einschränkungen sind möglich, daher ist eine Beratung bei der jeweiligen Studienberatung der Hochschule zu empfehlen.