Altersgerecht Umbauen – KfW-Zuschuss eingefroren


Antragstellung für Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen sind zurzeit nicht möglich
Die Antragsstellung für Zuschüsse im Bereich Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal (Programm-Nummer 455) ist in diesem Jahr nicht mehr möglich, da die vorgesehenen Bundesmittel aufgebraucht sind. Für 2017 hatte der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. EUR aufgestockt. Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenenfalls möglich, wenn wieder Mittel im Bundeshaushalt 2018 bereitgestellt werden. Die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen der HWK wird Sie zeitnah informieren, sobald Informationen zur erneuten Bereitstellung von Fördermitteln vorliegen.
Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung der beantragten Zuschüsse reserviert.
 
Kreditförderung aus dem Förderprodukt Altersgerecht Umbauen - Kredit (Programm-Nummer 159) sind jedoch weiterhin möglich.
Auch Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin über das Förderprodukt „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ beantragt werden.
 
Weitere Informationen zu Förderprogrammen im Bereich des barrierefreien Bauens erhalten bei der Beratungsstelle für Denkmalpflege, Gestaltung und barrierefreies Bauen der Handwerkskammer des Saarlandes, Dipl.-Ing. Architekt Gordon Haan, Hohenzollernstraße 47-49, Tel.: 0681/ 58 09 138, Fax: 0681/ 58 09-222138, E-Mail: g.haan@hwk-saarland.de