Neuerungen in Belgien


Belgien fördert ökologischen Wohnbau

Belgien hat die Umsatzsteuer für Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und solarstrombetriebene Warmwasserboiler auf 6 Prozent gesenkt. Die Maßnahme gilt von 1. April 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2023. Sie ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft:

  • sie gilt nur für privaten Wohnraum, der weniger als 10 Jahre alt ist,
  • die montierten Geräte müssen die europäischen Emissionsstandards einhalten, und
  • die Rechnung muss zeigen, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Bezug auf den Gesetzestext (Dekret vom 27. März 2022, belgischer Staatsanzeiger 2022031427) nehmen.

Eine weitere Maßnahme mit ähnlicher Zielrichtung wird bis 31. Dezember 2023 verlängert: Die Reduzierung der Umsatzsteuer auf 6 Prozent für Abriss und Wiederaufbau von Wohngebäuden. Neu ist, dass die Regelung nun für ganz Belgien gilt, und nicht nur, wie bisher, für 32 Kommunen. Diese Regelung findet sich ebenfalls im oben zitierten Dekret.
(Quelle: GTAI)



Auch deutsche Firmen profitieren von Fördermaßnahmen für Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die in Belgien mit einer Niederlassung, Tochtergesellschaft oder dergleichen registriert sind, haben den gleichen Zugang zu Fördermitteln wie die inländischen. Zusätzlich erhalten sie regionale Unterstützungen, je nachdem, ob sich die Firma in Flandern, Wallonien oder der Hauptstadtregion Brüssel befindet.

Bei einer durch das Coronavirus verursachten zeitweiligen ‘Beschäftigungslosigkeit wegen höherer Gewalt‘ werden Arbeitslose in Höhe von 70 Prozent ihrer durchschnittlichen Entlohnung unterstützt. Es gilt dabei allerdings eine Obergrenze von 2.755 EUR.

Förderungen im Zuge der Covid-19-Krise bieten auch die drei belgischen Regionen an. Unternehmen in Flandern, deren Geschäftsbereich ausgesetzt ist, können für die ersten 21 Tage eine Förderung von 4.000 EUR und danach täglich 160 EUR erhalten. Für Umsatzeinbußen gibt es eine Kompensationsprämie von 3.000 EUR. Wallonische Unternehmen, deren Tätigkeit vollständig ruht, haben Anspruch auf 5.000 EUR, bei reduzierter Geschäftsausübung ist es die Hälfte. Darüber hinaus offeriert Wallonien regionale Kreditgarantien. Die Hauptstadtregion Brüssel bietet öffentliche Kreditgarantien und Mikrodarlehen bis zu 15.000 EUR sowie Unterstützungen für kulturelle Einrichtungen, den Kreativsektor und Genossenschaften.

Quellen: www.gtai.de; Nachrichten für Außenhandel Nr. 177 vom 14. September 2020



Chancen im Hochbau für deutsche Anbieter


In Belgien eröffnet der Bau von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden deutschen Anbietern viele Geschäftschancen. Die inländische Baubranche ist auf sechs Monate ausgelastet. Die Bauinvestitionen sollen nach Schätzungen der EU 2019 um 1,9 und 2020 um 2 Prozent steigen.
Auf eine gute Hochbaukonjunktur deuten starkgestiegene Bewilligungen im Gebäudebau hin. So sind 2018 etwa 25,8 Prozent mehr neue Wohn- und sogar 35,1 Prozent mehr Wirtschaftsobjekte als im Vorjahr genehmigt worden. Damit haben die Bewilligungen 2018 den höchsten Stand seit 2006 erreicht.
Belgien ist seit langem einer der lohnendsten Auslandsmärkte für Deutschlands Baubranche, Handwerker und Anbieter von Heizungs- und Klimaanlagen, Elektrotechnik und sonstigem Baubedarf. Zum einen genießen deutsche Firmen im Nachbarland dank ihres – auch im Vergleich zu vielen belgischen Wettbewerbern – sehr hohen Fachwissens ein hervorragendes Renommee.
Zum anderen macht das tendenziell hohe belgische Preisniveau deutsche Unternehmen konkurrenzfähig und gute Margen ermöglichen auch kleineren Betrieben einen lukrativen Auslandseinsatz.
 
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Maerkte/Branchen/Branche-kompakt/branche-kompakt-bauwirtschaft,t=branche-kompakt-hochbau-legt-in-belgien-zu,did=2290990.html



Umweltzone in Brüssel und Antwerpen beachten

Wer mit seinem Fahrzeug in die Umweltzone von Brüssel oder Antwerpen fährt, muss das Fahrzeug vorab über das Portal www.lez.brussels/de registrieren. Die Erläuterungen sind auch auf Deutsch vorhanden.
Die Registrierung selbst geht aber nur in Niederländisch, Englisch oder Französisch. Es wird lediglich der Fahrzeugschein benötigt. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten eine Bestätigung per E-Mail. Die Registrierung ist kostenfrei. Die Registrierungsbestätigung sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins müssen in Brüssel bzw. Antwerpen mitgeführt werden.



Belgien hebt Meldepflichten für Selbstständige teilweise auf

Seit dem 1. Januar 2019 sind Selbstständige bei einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit in Belgien nicht mehr verpflichtet, sich auf dem Portal Limosa anzumelden. Dies gilt allerdings nicht für die von den belgischen Behörden als Risikobereiche identifizierten Sektoren des Bau-, Reinigungs- und Fleischgewerbes. In diesen drei Sektoren bleiben die bisherigen Meldepflichten auch für Selbstständige weiterbestehen.

Für die Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, vor jedem Einsatz in Belgien die von ihnen entsandten Mitarbeiter über das Portal Limosa zu melden.

Die neuen Regelungen sind eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil des EuGH, laut dem eine derartige Meldepflicht ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr darstellt. Daraufhin hatte Belgien die Meldepflicht für selbstständig Tätige bereits modifiziert und weniger Angaben gefordert

 


Verbindungsperson muss benannt werden

Bei Entsendungen nach Belgien muss neuerdings eine sogenannte Verbindungsperson im Rahmen der Limosa-Meldung benannt werden. Die Verbindungsperson muss bei Kontrollen auf der Baustelle anzutreffen sein und der Arbeitsinspektion die erforderlichen Dokumente und Informationen vorlegen können (z.B. Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitszeitaufzeichnungen).
 
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.socialsecurity.be/site_de/agents/Applics/meldingsplicht/liaison-officer.htm




Haftpflichtversicherung bei Bauarbeiten erforderlich

Bauunternehmen und andere Dienstleister des Bauhaupt- und Baunebengewerbes in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, eine zehnjährige Haftpflichtversicherung (Assurance Garantie Décennale) abzuschließen. Die Versicherungspflicht besteht bei Bauarbeiten:
 
  • die eine Baugenehmigung/Architektenleistung erfordern,
  • an Wohngebäuden, auch bei maßgeblichen Renovierungen,
  • am Rohbau (z.B. Fundament, Außenwände, Dachstruktur).
 
Die Versicherung muss vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Versicherung beginnt mit der Abnahme des Gewerkes. Unter www.assurance-decennale.com können Sie prüfen, ob Ihr Gewerk von der Pflichtversicherung betroffen ist. Leider ist die Seite nur in französischer Sprache verfügbar.




Mautgebühren erhöht

Belgiens kilometerabhängige Maut für Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hat seit Herbst 2018 einige Änderungen erfahren. Die Region Wallonien hat die Straßennutzungsgebühr angehoben. Flandern und Brüssel (mit und ohne Autobahn) differenzieren bei der Mauterhebung zwischen Euro-5-Lkw und Euro-6 -Lkw. Unabhängig vom Gewicht ist die Maut für Euro-5-Lkw in beiden Regionen jeweils einen Cent teurer als bisher. Die Maut für Euro-6-Lkw bleibt unverändert. Außerdem müssen in ganz Belgien auch Mini-Sattelzüge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht der Klasse N1 mit Karosserienummer BC die Lkw-Maut zahlen.
 
Jeder Lkw, der nicht für den Personenverkehr bestimmt ist, muss mit einer permanent eingeschalteten On Board Unit (OBU) ausgerüstet sein, die die gefahrenen Mautkilometer erfasst. Die Gebühren variieren in Abhängigkeit der Schadstoffklasse und des Gewichts des LKW sowie der Nutzung bestimmter Straßen. Eine OBU ist bei dem Dienstleister des Mautsystems erhältlich. Diese können über die Internetseite oder auch über Verkaufsstellen in Deutschland erworben werden. Derzeit ist dies ausschließlich die Firma Satellic. Zwar ist die Benutzung der OBU kostenlos, jedoch muss eine Kaution in Höhe von 135 Euro hinterlegt werden. Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Betreibers Viapass: www.viapass.be/de.
 
Neu ist überdies eine Staffelung der Bußgelder, die fällig werden, wenn man die belgische Lkw-Maut nicht ordnungsgemäß zahlt. Bislang wurden pauschal 1000 Euro für jeden Verstoß erhoben. Jetzt gibt es Abstufungen von 1.000, 800, 500 und 100 Euro je nach Art des Verstoßes.



Hier geht es zurück zur Hauptseite Außenwirtschaft & Messen