Neuerungen in der Schweiz


Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1.1.2024

Ab 1. Januar 2024 steigen die Steuersätze in der Schweiz auf 8,1% im Normalsatz und 2,6% beim reduzierten Steuersatz. Ausschlaggebend für die korrekte Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistung. Beachten Sie neuen Steuersätze bei Ihrer Angebotserstellung! Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Informationen zur Umstellung der Steuersätze veröffentlicht.

Bereits zahlreiche Unternehmen nutzen das elektronische Portal für ihre Anmeldung. Ab 1. Januar 2024 ist das elektronische Verfahren verpflichtend, Eingaben in Papierform sind dann nicht mehr möglich.


Änderungen im GAV für Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe

Zum August 2022 sind Änderungen beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der Mindestlöhne und der Anzahl der Ferientage, wurden darüber hinaus Änderungen bei der Arbeitszeit und der Spesenentschädigung vorgenommen.
 
Die Details zum GAV finden Sie hier.

Quelle: Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen


MwSt-Abrechnung nur noch digital

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Hauptabt. MWST, hat zum Januar 2021 die Papierformulare für die MwSt-Deklaration abgeschafft. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

ESTV Suisse Tax
Die Plattform „ESTV Suisse Tax“ ist mit umfassenden Funktionalitäten ausgestattet.
Vorteile: Klare Regelung der Berechtigungen, Importierung der XML Files z.B. aus der Abacus-Buchhaltung
Voraussetzung: Registrierung auf der Plattform der ESTV

MWST Abrechnung easy
Bei der Variante „MWST Abrechnung easy“ erhält der Steuerpflichtige einen Code zugestellt, der es als einzige Funktion ermöglicht, die MwSt-Abrechnung elektronisch zu erfassen.

Weitere Informationen und FAQs finden Sie hier.

Quelle: IHK Nürnberg


Kanton Tessin hebt LIA - Meldung auf

Der Kanton Tessin hat mittgeteilt, dass das LIA-Gesetz außer Kraft getreten ist und sich somit ausländische Betriebe, als auch Schweizer Betriebe aus anderen Kantonen als dem Tessin, nicht mehr ins Gewerberegister eintragen lassen müssen.
Die LIA (Legge sulle imprese artigianali) sah eine aufwendige und kostenintensive Registrierung von außerkantonalen Gewerbebetrieben (also auch Schweizer Betriebe aus anderen Kantonen) für Tätigkeiten im Tessin vor. Für eine Registrierung mussten jeweils eine Vielzahl von Dokumenten eingereicht und Nachweise erbracht werden, wie Auszüge aus dem Handelsregister, dem Strafregister, dem Betreibungsregister, Versicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über Diplome, Studientitel und Referenzen.


Mehrwertsteuerpflicht bei Kleinsendungen

Seit Januar 2019 sind ausländische Versandhändler in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese mit „Kleinsendungen“ einen Umsatz von mehr als 100.000 CHF jährlich in der Schweiz generieren. Erzielt ein (in- oder ausländischer) Versandhändler pro Jahr mindestens 100.000 CHF Umsatz aus Kleinsendungen, die er vom Ausland ins Inland befördert oder versendet, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen. Er wird in der Folge in der Schweiz steuerpflichtig und muss sich im MWST-Register eintragen lassen.
Kleinsendungen sind Warenlieferungen in die Schweiz, für welche keine Schweizer Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, da der Steuerbetrag ≤ 5 CHF beträgt. Dies ist der Fall für Artikel mit einem Warenwert ≤ 65 CHF bei einem regulären Steuersatz von 7,7 % und für Artikel mit einem Warenwert ≤ 200 CHF bei einem reduzierten Steuersatz von 2,5 %.
Deutsche Unternehmen, die im Jahr 2018 einen Umsatz von umgerechnet mindestens 100.000 CHF aus Kleinsendungen erzielt haben und wenn anzunehmen ist, dass auch in den zwölf Monaten ab dem 1. Januar 2019 solche Lieferungen ausgeführt werden, sind ab dem 1. Januar 2019 obligatorisch in der Schweiz steuerpflichtig.


Keine einheitliche Anwendung des „GAV Schreinergewerbe“ für Messebauer

Für in die Schweiz entsandte Messebauer gelten nicht mehr wie in der Vergangenheit generell die Mindestlohnvorschriften des „GAV Schreinergewerbe“. Je nach konkreter Tätigkeit gelten nun die Mindestlohn-und Arbeitszeitvorschriften z.B. des GAV Metallgewerbe, des GAV Elektro- und Telekommunikations- Installationsgewerbe oder des GAV Schreinergewerbe.
 
Ist die Tätigkeit keinem branchenspezifischen Tariflohn zuzuordnen, so sind die ortsüblichen Mindestlöhne bei den kantonalen Behörden zu erfragen. Eine Auflistung der kantonalen Ansprechpartner, die zur Erfragung der ortsüblichen Mindestlöhne zu kontaktieren sind, finden Sie hier: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kantone_und.html

 

Neuer GAV für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe in der Schweiz

Im August 2018 ist in der Schweiz der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe in Kraft getreten. Er ersetzt den GAV für das Plattenlegergewerbe in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Außerrhoden, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich.
 
Der GAV für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe gilt für die ganze Schweiz mit Ausnahme der Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Tessin und Jura. Er erfasst außer dem Plattenlegergewerbe jetzt neu auch alle Arbeiten, die dem Hafner- und Ofenbaugewerbe zuzuordnen sind (Erstellung und Renovierung von holzbefeuerten oder mit anderen Brennstoffen betriebenen Wohnraumfeuerungen). Für diese Tätigkeiten galten bislang in der Schweiz keine Mindestlohnvorschriften.
 
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe enthält eine Kautionsregelung. Die Kaution beträgt 10.000 CHF. Ist die Auftragssumme geringer als 2.000 CHF pro Kalenderjahr, ist der Arbeitgeber von der Kautionspflicht befreit. Bei einer Auftragssumme zwischen 2.000 CHF und 20.000 CHF pro Kalenderjahr reduziert sich die zu leistende Kaution auf 5.000 CHF.
 
Den GAV für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe finden Sie hier.


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