Keine Meldung bei Warenabholung


Die Entsendemitteilung entfällt bei Warenlieferungen im Rahmen des Kaufvertrages.
Für reine Warenabholungen in Frankreich und reine Warenlieferungen nach Frankreich werden keine Entsendemitteilungen mehr benötigt, wenn der Transport als eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurde. Bisherige Entsendeformalitäten wie die A1-Bescheinigung sowie die Vergütung nach dem Mindestlohn müssen auch weiterhin eingehalten werden.

Zu beachten ist außerdem, dass die Regelung nicht für Montageleistungen gilt.

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